Stellvertretende Schiedsperson gesucht: Ehrenamtliche Aufgabe im Amt Altdöbern

 

Das Amt Altdöbern schreibt die ehrenamtliche Position der stellvertretenden Schiedsperson öffentlich aus. Bewerbungen werden bis zum 15. Januar 2025 entgegengenommen. Grundlage der Ausschreibung ist das Schiedsstellengesetz (SchG), welches die Regelungen zur Wahl und Berufung von Schiedspersonen festlegt.

Interessierte müssen einige Voraussetzungen erfüllen: Bewerberinnen und Bewerber müssen das Wahlrecht besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und im Amtsbereich Altdöbern wohnen. Weiterhin sind eine geeignete Persönlichkeit, die notwendigen Fähigkeiten sowie ein ausreichender Bildungsgrad und Zeit für die Amtsgeschäfte erforderlich.

Die gewählte Schiedsperson übernimmt eine wichtige Rolle im Gemeinwesen, indem sie Streitfälle schlichten und einvernehmliche Lösungen fördern soll. Die Wahl findet am 11. Februar 2025 im Amtsausschuss statt. Nach der Wahl erfolgt die offizielle Berufung und Verpflichtung durch das Amtsgericht.

Das Ehrenamt ist auf fünf Jahre ausgelegt. Bewerbungen sind schriftlich an das Bau- und Ordnungsamt des Amts Altdöbern, Markt 24, 03229 Altdöbern, mit dem Kennwort „Schiedsstelle“ zu richten.

PM/red 11.12.2024