Teure Reisegenehmigungen im Netz: So erkennen Urlauber unnötige Zusatzgebühren
Eine elektronische Einreisegenehmigung kann im Internet deutlich mehr kosten als die eigentliche staatliche Gebühr. Die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet von einer Familie, die für drei britische ETA-Anträge über einen privaten Vermittler rund 310 Euro zahlte. Der Fall zeigt, wie wichtig der Blick auf den Anbieter ist, bevor Passdaten eingegeben und Zahlungen bestätigt werden.
Wer nach einer Reisegenehmigung sucht, kann sowohl auf staatliche Angebote als auch auf private Vermittler stoßen. Ein Vermittler kann für die Bearbeitung oder Weiterleitung eine zusätzliche Servicegebühr verlangen. Ein professionelles Erscheinungsbild allein sagt deshalb noch nichts darüber aus, ob eine Seite zur zuständigen Behörde gehört.
Für Reisende ist entscheidend, diese Rollen vor dem Antrag auseinanderzuhalten. Der Preis einer privaten Dienstleistung und die amtliche Gebühr sind nicht dasselbe. Auch wenn ein Anbieter den Antrag tatsächlich weiterleitet, kann der Gesamtbetrag erheblich über dem liegen, was bei einem direkten Antrag fällig wäre.
Was die britische ETA aktuell kostet
Nach der offiziellen britischen Regierungsseite beträgt die Gebühr für eine ETA mit Stand vom 24. Oktober 2026 20 britische Pfund pro Person. Der konkrete Eurobetrag hängt vom Wechselkurs und gegebenenfalls den Zahlungsbedingungen ab. Die ETA lässt sich über den offiziellen GOV.UK-Zugang oder die dort genannte UK-ETA-App beantragen.
Die im älteren Fallbericht genannten Eurobeträge sollten daher nicht als dauerhaft gültige amtliche Preisliste verstanden werden. Gebühren können sich ändern. Wer eine Reise plant, sollte die aktuellen Bedingungen direkt über die zuständige staatliche Stelle prüfen.
Ein genauer Blick auf die Internetadresse und das Impressum hilft, den Betreiber einzuordnen. Ebenso wichtig sind die Angaben unmittelbar vor der Zahlung: Welche Leistung wird bestellt? Welche Gebühren kommen hinzu? Und ist erkennbar, dass ein privates Unternehmen handelt?
Bei mehreren Mitreisenden vervielfachen sich zusätzliche Servicekosten schnell. Die Familie aus dem Brandenburg-Fall musste dies bei drei Anträgen erfahren. Deshalb lohnt es sich, die vollständige Summe für alle Personen zu prüfen, bevor eine Zahlung ausgelöst wird.
Passdaten nur bewusst weitergeben
Für einen Antrag werden persönliche Informationen benötigt. Wer einen privaten Vermittler nutzt, übermittelt diese Daten zunächst an ein zusätzliches Unternehmen. Reisende sollten deshalb nicht nur den Preis, sondern auch den Empfänger ihrer Angaben bewusst auswählen.
Das gilt grundsätzlich auch für andere elektronische Reisegenehmigungen. Eine Suche mit dem Namen des Reiseziels und dem Begriff „Visum“ führt nicht automatisch zur Behörde. Der sichere Ausgangspunkt ist die offizielle Information des jeweiligen Staates, aus der auch hervorgeht, ob überhaupt die gesuchte Genehmigung benötigt wird.
Wer bereits bezahlt hat und sich über die Kosten getäuscht fühlt, sollte Bestellbestätigung, Preisangaben und Zahlungsbelege sichern. Ob eine Erstattung oder eine Rückbuchung möglich ist, hängt unter anderem vom Vertrag und vom Zahlungsweg ab. Eine automatische Rückzahlung lässt sich nicht versprechen. Die Verbraucherzentrale kann den konkreten Fall prüfen und die nächsten Schritte einordnen.
Red/PM
Bild: Symbolbild: Adobe Stock / Bilddatenbank seenluft24
