Corona-Maßnahmen: Neue Quarantäne-Verordnung und RKI veröffentlicht Risikogebiete

Die neue SARS-CoV-2-Quarantäne-Verordnung ist heute (16. Juni 2020) in Kraft getreten. Sie regelt Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende, die aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die aktuelle Liste internationaler Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 besteht, veröffentlicht. Dazu gehören unter anderem Staaten wie Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Russische Föderation, Schweden, Türkei sowie 15 Bundesstaaten der USA. Wichtig: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen der Liste kommen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte heute in Potsdam: „Wir haben die erste Corona-Welle gut überstanden und können uns im Moment über ein sehr niedriges Infektionsgeschehen und den daraus resultierenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen freuen. Aber neue Ausbrüche wie zum Beispiel in der Hauptstadt Peking führen uns vor Augen, wie schnell wieder das Coronavirus das Leben einer Gesellschaft massiv einschränken kann. Das müssen wir verhindern. Deshalb gilt bei Auslandsreisen besondere Vorsicht.“

Nach der neuen SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung gilt ab dem 16. Juni im Land Brandenburg: Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern (häusliche Quarantäne).

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Als Risikogebiet werden Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingestuft, für welche zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell nicht überschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.

Wichtig: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Deshalb sollte man unmittelbar vor Antritt einer Reise prüfen, ob man sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem dieser Risikogebiete aufgehalten hat.

Ausnahmen: Die häusliche Quarantäne gilt nicht für Personen,

· die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Brandenburg auf unmittelbarem Weg zu verlassen. Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Gebiet des Landes Brandenburg ist hierbei gestattet,

· die über ein höchstens 48 Stunden vor Einreise altes ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem sonstigen vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

Darüber hinaus können in begründeten Fällen weitere Befreiungen zugelassen werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist.

Aber: Alle diese Ausnahmen gelten nur, soweit diese Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen. Treten binnen 14 Tagen nach Einreise solche Symptome auf, haben die Personen unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt hierüber zu informieren.

Die neue Quarantäne-Verordnung gilt bis einschließlich zum 16. August 2020.

Weitere Informationen

Außerdem sollten Reisende die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachten: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt.
Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032 
Informationen für Reisende in verschiedenen Sprachen vom RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Info_Reisende_Tab.html

PM