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Beratungsförderung bis 2026 gesichert – 80 Prozent Förderquote für Unternehmen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass bis 2026 ein 80-prozentiger Zuschuss für gezielte Unternehmensberatungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann. Neu ist, dass pro Jahr maximal zwei und insgesamt fünf inhaltlich abgeschlossene Beratungen zur Fortentwicklung des Unternehmens bis 2026 gefördert werden können.

“Allerdings ist die Förderung an bestimmte Regeln gebunden, auch können nur sinnvolle Beratungsziele unterstützt werden und registrierte Beraterinnen und Berater müssen im Verfahren sachlich mitwirken, so dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer den Zuschuss auch gewährt bekommt,” betont IHK-Förderexperte Dan Hoffmann. Interessierte Unternehmen können sich bei der IHK Cottbus informieren, sie ist Regionalpartner der BAFA. Für junge Gewerbetreibende innerhalb des ersten Jahres nach Gründung oder einem Wechsel der Rechtsform ist das IHK-Beratungsgespräch Pflicht, wenn die BAFA-Beratungsförderung beansprucht werden soll.

„Ganz ohne eigene finanzielle Beteiligung gibt es die Förderung allerdings nicht: 20 Prozent Eigenanteil und die Mehrwertsteuer auf die gesamte Beratungsleistung müssen vom Unternehmen getragen werden”, unterstreicht Dan Hoffmann. Dafür können auch in Schwierigkeiten geratene Unternehmen die Beratungsförderung beantragen. Sofern allerdings ein Insolvenzantrag gestellt oder ein ähnliches Verfahren angelaufen ist, bleibt die Förderung ausgeschlossen.

Antragstellung und Abrechnung laufen online. Infos unter dem Stichwort “BAFA-Beratungsförderung” auf der IHK-Webseite oder per Direktlink:
www.cottbus.ihk.de/bafa-beratungsfoerderung-verlaengert

Kontakt: Dan Hoffmann, Stellv. Geschäftsbereichsleiter Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung, IHK Cottbus, Telefon: 0355 365 1551

PM