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Was gilt jetzt für Schulen und Kitas im Landkreis OSL?

Was gilt für Schulen?

Durch die aktuell geltende Allgemeinverfügung des Landkreises OSL vom 11.12.2020 wurden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Blick auf die Themen Kita und Schule bereits verschärfte Maßnahmen getroffen. Diese haben unabhängig von den zu erwartenden angekündigten Regelungen der Landesverwaltung Brandenburg Bestand.

In OSL gilt somit weiterhin: Die weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen, einschließlich des Berufsbildungsbereiches der Werkstätten für behinderte Menschen, sowie die Volkshochschulen und Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft werden im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 08.01.2021 für den Schulbetrieb geschlossen. Ab dem 17.12.2020 werden (dann ebenfalls bis zum 08.01.2021) Grund- und Förderschulen für den Präsenzunterricht geschlossen.

In dieser Zeit findet kein Präsenzunterricht statt, jedoch erfolgt die Unterrichtserteilung in dieser Zeit mittels Konzepten zum Distanzlernen. An den Angeboten des Distanzunterrichtes haben die Schülerrinnen und Schüler verpflichtend teilzunehmen. Auch für Abschlussklassen findet kein Präsenzunterricht statt.

Durch das MBJS wird den Eltern der Grund- und Förderschüler freigestellt, ob sie ihr Kind bis zum 16.12.2020 in die Schule schicken.

Was gilt für Kitas?

Die Kindertagesbetreuung in OSL ist ab dem 17.12. untersagt. Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen wird bis Klassenstufe sechs angeboten. Informationen zum Thema Notbetreuung und das Antragsformular für die Notbetreuung von Kindern bis zur Klassenstufe sechs gibt es unter Landkreis Oberspreewald-Lausitz – Amtsblatt (osl-online.de) und unter dem Punkt „Informationen zum neuartigen Coronavirus“.

Ferienfahrplan für Regionalbuslinien in OSL

Infolge der durch den Landkreis ab dem 17. Dezember 2020 (tlw. ab 14.12.2020) beschlossenen Untersagung des Präsenzunterrichtes werden die Regionalbuslinien im Landkreis OSL ab Donnerstag, 17.12.2020, bis vorerst 08.01.2021 nach dem Ferienfahrplan realisiert.

Bürgerinnen und Bürger können alle relevanten Informationen auf der Homepage der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, www.vgosl.de, nachlesen. Hier finden sich auch Informationen über die Verkehrsdurchführung über die Feiertage.

PM/Red