Telefonhotline: Bürgeranfragen an den Landkreis möglich
Der Landkreis OSL ist bei konkreten Anfragen, den Landkreis betreffend, von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100. Wir bitten um Verständnis, wenn es angesichts gehäufter Nachfragen zu Verzögerungen kommen kann und auch unsere Mitarbeiter derzeit noch nicht alle Fragen vollumfänglich beantworten können. Insbesondere zu den Regelungen der Notbetreuungen in Schulen und Kitas können ggf. auch die Schulen oder die Kommune Auskunft geben. Um nicht unnötig Verzögerungen hervorzurufen, sollten für allgemeine Fragen die nachfolgend genannten Nummern genutzt werden.
Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr. Die UPD informiert und berät Ratsuchende in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 – 07 oder E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de. Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/.
Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon eingerichtet: 0331 8683-777. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr. Es bietet allgemeine Informationen und beantwortet besonders Fragen unter anderem zum Arbeitsschutz (z.B. Beurteilung der Arbeitsbedingungen), Auswahl und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen (auch bei Lieferengpässen einzelner Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung), zum Umgang mit Lebensmitteln sowie zu Entschädigungszahlungen wegen Tätigkeitsverboten nach dem Infektionsschutzgesetz.
Das Robert-Koch-Institut informiert unter www.rki.de/covid-19 ausführlich zu allen bekannten Aspekten des neuen Virus.
Hinweis:
Besteht die Sorge, an dem neuartigen Corona-Virus erkrankt zu sein, sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser kann die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Er entscheidet, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung erforderlich ist.
Quelle: www.osl-online.de