Grundsteuerreform 2025: Wichtige Hinweise für Bürger im Amt Plessa

 

Zum 1. Januar 2025 treten neue rechtliche Grundlagen zur Grundsteuerreform in Kraft. Das Finanzamt Calau hat bereits auf Basis der eingereichten Grundsteuerwerterklärungen die neuen Grundsteuerwerte berechnet und in den entsprechenden Grundsteuermessbescheiden mitgeteilt.

Das Amt Plessa weist darauf hin, dass es keine eigenen Daten zur Bewertung der Steuergegenstände besitzt. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt ausschließlich auf Basis der elektronisch übermittelten Daten aus dem Finanzamt Calau. Die Grundsteuerbescheide, die vom Amt Plessa versendet werden, sind Folgebescheide des Grundsteuermessbescheids. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer.

Derzeit prüft das Amt Plessa die Grundsteuer für 2025. Die endgültigen Grundsteuerhebesätze werden in den Sitzungen der Gemeindevertretungen im Februar beschlossen. Erst danach können die neuen Grundsteuerbescheide erstellt werden. Der Versand der Abgaben-Jahresbescheide ist für März 2025 geplant. Falls für einzelne Steuerobjekte noch keine Grundsteuermessbeträge vorliegen, erhalten diese Bürger einen separaten Bescheid.

Wichtig: Bitte leisten Sie keine Zahlungen vor Erhalt Ihres neuen Bescheids und passen Sie bestehende Daueraufträge an. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst nach der Zustellung des neuen Abgabenbescheids.

Die Reform soll für die Gemeinden aufkommensneutral sein. Dennoch kann sich die Grundsteuer für einzelne Bürger erhöhen oder verringern. Bei Fragen zur Besteuerung wenden Sie sich direkt an das Finanzamt Calau unter der Grundsteuer-Hotline: 03541/83-0.

PM/red 20.02.2025