Sondernutzungsgebühr für Gewerbe entfällt auch für das Jahr 2021

Auch für das Jahr 2021 erlässt die Stadt Senftenberg ihren Gewerbetreibenden die so genannte Sondernutzungsgebühr. Grund sind die Belastungen der Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie. Bereits im Jahr 2020 hatte die Stadt auf diese Einnahmen verzichtet, um Unternehmen zu entlasten. 

Diese Gebühr wird üblicherweise erhoben, wenn Unternehmen wie zum Beispiel gastronomische Betriebe Tische und Stühle auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen aufstellen. Auch Einzelhändler, die Werbeträger oder Waren auf öffentlichen Flächen präsentieren, bezahlen in aller Regel dafür eine Sondernutzungsgebühr. Da viele Unternehmen auch 2021 unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden haben, hat Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich entschieden, Einzelhändlern und Gastronomen für das gesamte Jahr die Sondernutzungsgebühr zu erlassen. „Durch diese Maßnahme können die Senftenberger Gewerbetreibenden um einen Gesamtbetrag von circa 9.000 Euro entlastet werden“, betont Andreas Fredrich.

Vom Erlass der Sondernutzungsgebühr profitieren 2021 rund 70 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Senftenberg. 2020 stellte der Gewerbeverein einen Antrag für seine Mitgliedsbetriebe. Nach diesem Antrag hat Bürgermeister Fredrich die Sondernutzungsgebühr erlassen. Das wird auch 2021 fortgesetzt. Es mussten also nicht alle Unternehmen einzeln einen Antrag stellen.

Zur „Kompensation“ der ausgefallenen Gebühren sagt Bürgermeister Fredrich: „Die Stadt Senftenberg profitiert langfristig von ihren Unternehmen. Da sind aktuell 9000 Euro Einnahmenverlust im Haushalt zu verschmerzen.“

PM