Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung in Deutschland beschlossen

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz und weiteren Regierungsmitgliedern am Donnerstagabend in Berlin beschlossen, die unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland durch gezielte Maßnahmen stärker einzudämmen. Dabei standen unter anderem eine Bezahlkarte für Asylbewerbende, der Abschuss von Wölfen und die Sicherung der Landeskommandos der Bundeswehr auf der Tagesordnung.

Klare Maßnahmen gegen irreguläre Migration

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte die Notwendigkeit gemeinsamer Beschlüsse. Er hob hervor, dass bereits ergriffene Maßnahmen seit den letzten Ministerpräsidentenkonferenzen die irreguläre Migration reduziert haben. Dennoch seien weitere Schritte erforderlich, da die Kommunen weiterhin stark belastet sind. Besonders wichtig sei die konsequente Rückführung von Straftätern: „Das Signal ist klar: Niemand kann Schutz in unserem Land beanspruchen, wenn er eine Gefahr für andere Menschen ist.“

Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten

Ein wesentlicher Punkt des Beschlusses ist die Entwicklung eines Modells zur Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten. Zudem erwarten die Länder, dass die Bundesregierung die Voraussetzungen schafft, um Straftäter nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Bestehende Grenzkontrollen, insbesondere an der brandenburgisch-polnischen Grenze, sollen fortgeführt werden.

Positive Effekte durch Grenzkontrollen

Die Einführung von Grenzkontrollen im Herbst 2023 führte zu einem deutlichen Rückgang der Zugangszahlen und zur Festnahme von Schleusern in Brandenburg. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Zahl der Neuaufnahmen im Zeitraum Januar bis Mai von 4.662 auf 3.164.

Abschiebungen und freiwillige Ausreisen

Seit Januar 2020 haben 2.857 Personen Brandenburg verlassen, davon 967 durch Abschiebungen und 1.890 durch freiwillige Ausreisen. Im Jahr 2023 verließen 779 Personen das Bundesland, davon wurden 272 abgeschoben und 507 reisten freiwillig aus.

Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerbende

Die MPK einigte sich darauf, die Barauszahlungen bei Einführung der Bezahlkarte auf 50 Euro zu begrenzen. Diese Karte ermöglicht eigenständige Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts, während der bar verfügbare Anteil reduziert wird. Dies soll sicherstellen, dass finanzielle Unterstützung gezielt für den täglichen Lebensbedarf genutzt wird.

PM/red 24.06.2024