Landkreis OSL ruft Großschadenereignis aus
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als zuständige Katastrophenschutzbehörde stellt am Dienstag, 22.12.2020, das Vorliegen eines Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fest.
Landrat Siegurd Heinze: „Die Möglichkeit zur Anordnung von allgemeinen Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung wurde seitens des Landkreises weitestgehend ausgeschöpft. Gleichzeitig entwickelt sich das Infektionsgeschehen weiter dynamisch. Aus der hohen Auslastung der Kliniken, den steigenden Neuinfektionen, den täglichen Patientenzuströmen sowie den begrenzten Personalkapazitäten der Kliniken ergibt sich eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung im gesamten Gebiet des Landkreises. Es besteht die konkrete Gefahr, dass die akute Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Rettungsdienst könnte perspektivisch in den Notaufnahmen mit den Patienten gebunden sein und seine Aufgaben nur eingeschränkt bzw. nicht mehr wahrnehmen können. Daraus ergäbe sich eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der unteren Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. Des Weiteren muss der Bereich der ambulanten Versorgung gestärkt werden, um zu verhindern, dass medizinisch nicht zwingend notwendige Krankenhausbehandlungen erfolgen. Hierzu sind gemeinsam mit der KVBB geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Weitergehende Maßnahmen werden je nach Lage einzuleiten sein.“
Das Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) definiert unter dem Begriff „Großschadensereignis“ Geschehen, die eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden und zu deren wirksamer Bekämpfung die Kräfte und Mittel der Träger des örtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes nicht ausreichen, sodass überörtliche oder zentrale Führung und Einsatzmittel erforderlich sind.
Auf den Bürger hat das Feststellen des Großschadensereignisses keine direkte Auswirkung.
Die untere Katastrophenschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte) erlangt damit jedoch bei Bedarf weitreichendere Kompetenzen in ihrem Handeln. Beispiele von Kompetenzen bei Feststellung eines Großschadensereignisses im Rahmen eines Pandemie-Szenarios wären etwa die Beschlagnahmung von Unterkünften/Hotels/Pensionen zur Nutzung als Hilfskrankenhäuser oder zur Unterbringung von externem Personal oder das Heranziehen von geeigneten Personen, z.B. niedergelassene Ärzte nebst ihrem Personal oder medizinisches Personal im Ruhestand.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines Großschadensereignisses trifft die jeweils zuständige untere Katastrophenschutzbehörde. Das Feststellen eines Großschadensereignisses bildet die Vorstufe zum Ausrufen des Katastrophenfalls.
Das Schreiben zur Feststellung des Vorliegens eines Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann unter www.osl-online.de eingesehen werden und wird am Mittwoch, 23. Dezember, im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht.
PM