Impfzentrum in Cottbus eröffnet

Die ersten beiden Impfzentren im Land Brandenburg wurden wie geplant am heutigen Dienstag (05.01.2021) in Potsdam (Metropolis Halle) und Cottbus (Messe Cottbus ) eröffnet. Das dritte Impfzentrum startet am 11. Januar in Schönefeld (Flughafen Schönefeld – Terminal 5 / Terminalbereich M).

Bis Ende Januar sollen landesweit insgesamt elf Impfzentren am Netz sein. Der Zutritt zu einem Impfzentrum ist nur nach einer Terminbestätigung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über die kostenfreie Rufnummer 116117 (täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar). Zu jedem Impfzentrum gehören mehrere mobile Impfteams, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen impfen. Die Termine für die Impftage können die Pflegeeinrichtungen über ein zentrales Online-Terminbuchungssystem des DRK vereinbaren.

Wer kann jetzt geimpft werden?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt (Coronavirus-Impfverordnung), die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut.

Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

Nach der Coronavirus-Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.

Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten.

Zur Gruppe der höchsten Priorität, die jetzt Anspruch auf eine Schutzimpfung haben (§2 Coronavirus-Impfverordnung), gehören:

  • Über 80-Jährige (Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben),
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten (Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen),
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Wer wird in Impfzentren geimpft?

In den Impfzentren werden über 80-jährige sowie Beschäftigte von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie medizinischen Einrichtungen geimpft.

Wie bekomme ich einen Termin für eine Impfung in Impfzentren?

Die Terminvereinbarung erfolgt im Land Brandenburg telefonisch über die Rufnummer 116117.

Wenn Sie einen Impftermin vereinbaren wollen, geben Sie Ihr Bundesland oder die PLZ Ihres Wohnortes in Brandenburg an. Sie werden dann an das Callcenter für den Impfterminservice im Land Brandenburg weitergeleitet.

Hier haben Sie die Möglichkeit sich zu allgemeinen Fragen zum Impfen oder auch Fragen zum Datenschutz zu informieren oder sich direkt mit einem Mitarbeiter zur Buchung eines Termins verbinden zu lassen.

Der Mitarbeiter nimmt Ihre Daten, wie z.B. Name, Wohnort, E-Mail und Telefonnummer, auf und bespricht mit Ihnen, an welchen beiden Tagen Sie zur Impfung im nächsterreichbaren geöffneten Impfzentrum kommen können. Auch erhalten Sie weitere Informationen zum Aufklärungsmerkblatt und Anamnesebogen sowie zu den zum Impftermin unbedingt mitzubringenden Unterlagen.

Was muss ich zur Impfung im Impfzentrum mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre schriftliche Terminbestätigung, Ihren Impfpass sowie das Aufklärungsblatt und die Impfeinwilligung, beide unterschrieben, mit. Darüber hinaus ist Ihre Krankenversichertenkarte sehr hilfreich, um ihre persönlichen Daten schnell und einfach zu erfassen. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nicht.

Wie ist ein Impfzentrum aufgebaut?

Jedes Impfzentrum besteht aus mehreren sogenannten „Impfstraßen“, die in vier aufeinanderfolgenden Bereiche gegliedert ist.

  1. Anmeldung/Aufnahme: Überprüfung der Identität, Daten-/Patientendokumentation
  2. Aufklärungsbereich: ärztliches Impfgespräch zur Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen
  3. Impfbereich: hier wird in Einzelkabinen die Impfung durchgeführt.
  4. Beobachtungsbereich: die geimpften Personen sollen sich hier unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal bis zum Verlassen des Impfzentrums aufhalten. Sanitätspersonal steht hier jederzeit bereit.

Um die gebotenen Abstände einzuhalten, bestehen zwischen den Bereichen großzügige Wartezonen mit Sanitäranlagen.

Wie läuft eine Impfung in einem Impfzentrum ab?

Anmeldung/Aufnahme: Bereits vor dem Gebäude wird überprüft, ob ein Termin besteht (Terminbestätigung). Nur Personen, die impfberechtigt sind und einen Termin haben, können in das Gebäude. Personen, die auf eine Begleitung angewiesen sind, können selbstverständlich auch von einer Person begleitet werden.

Im Gebäude folgt der Empfang und die Registrierung. Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das Personal zuerst die Daten ab. Es folgt ein Wartebereich (Sitzmöglichkeiten mit Abstand vorhanden). Hier wartet man auf den nächsten freien Beratungsraum.

Aufklärung und Impfung: Sobald ein Beratungsraum frei ist, folgt das Beratungsgespräch mit einer Ärztin bzw. einem Arzt. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Am besten ist es, wenn man den Aufklärungsbogen bereits ausgefüllt und unterschrieben mitbringt. Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Für das persönliche Gespräch soll genug Zeit bleiben. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung wird der Impfwillige geimpft.

Beobachtungsbereich: Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum (30 Minuten). Das ist die sogenannte Überwachungsphase nach erfolgter Impfung. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden.

Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI und die Datenschutzinformationen herunterladen: https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/

PM