Übersichtliche Grafik zur Mautpflicht: Wer muss zahlen und wer ist befreit? Informieren Sie sich über die speziellen Regelungen für Handwerksbetriebe. Grafik: Toll Collect

Handwerker aufgepasst: So umgehen Sie die neue Lkw-Maut

 

Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die viele Handwerksbetriebe betrifft: Die Lkw-Maut wird nun auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Bundesstraßen und Autobahnen eingeführt. Doch es gibt gute Nachrichten für Handwerker, denn bestimmte Betriebe können sich von dieser Pflicht befreien lassen.

Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) organisiert eine Online-Infoveranstaltung, die Licht ins Dunkel bringt. Technischer Berater Axel Bernhardt wird detailliert erläutern, welche Handwerksberufe von der Mautausnahme profitieren und wie die notwendige Registrierung erfolgt. Diese Ausnahmeregelung gilt speziell für Betriebe, die Material, Maschinen oder eigene Produkte transportieren, die direkt für die handwerkliche Tätigkeit oder deren Dienstleistungen notwendig sind.

Um von der Maut befreit zu werden, müssen die Betriebe bei Kontrollen nachweisen können, dass sie einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Hierzu zählen Dokumente wie die Handwerkskarte, Gewerbeanmeldungen, Lieferscheine oder Kundenaufträge. Betriebe, die ihre Fahrzeuge frühzeitig registrieren, können sich zudem bei zukünftigen Kontrollen viel Zeit und Aufwand ersparen.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 23. April, von 14 bis 15 Uhr statt. Interessierte können sich online über die Webseite der Handwerkskammer Cottbus anmelden. Diese Initiative bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, um sich umfassend zu informieren und sich auf die kommenden Veränderungen bestens vorzubereiten.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte www.hwk-cottbus.de/maut.

PM7red 22.04.2024