Entsorgung von mit dem Corona-Virus kontaminierten Abfällen

Das Bundesumweltministerium hat Regelungen zur Abfalltrennung für Haushalte mit durch das Corona-Virus infizierten Personen oder begründeten Verdachtsfällen veröffentlicht. Danach sind in einer solchen Situation alle Abfälle, die möglicherweise mit dem SARS-CoV-2-Virus kontaminiert sind, ausschließlich über den Restabfallbehälter zu entsorgen.

Entsorgung von Abfällen aus Haushalten mit Personen in häuslicher Quarantäne. Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg.

Im Detail betrifft das nicht nur restabfalltypischen Müll. Auch alle anderen anfallenden Abfälle des Haushalts, wie Verpackungen oder Papier und Pappe, und insbesondere auch Taschentücher, müssen zwingend über den Restabfall entsorgt werden.

Zum Schutz des Abfallerzeugers, weiteren Nutzern desselben Restabfallbehälters sowie der für die Entleerung verantwortlichen Müllwerker sind die kontaminierten Abfälle ausschließlich in dichten und verschlossenen oder verknoteten Plastiktüten, auch gegebenenfalls doppelt verpackt, in den Restabfallbehälter einzufüllen.

AEV-Verbandsvorsteher, Dr. Bernd Dutschmann dazu: „Diese Maßnahmen dienen zum Schutz aller sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Abfallentsorgung. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger diese Vorgaben im Fall eines Falls zu befolgen.“

Ausführliche Informationen unter www.schwarze-elster.de

Quelle: www.schwarze-elster.de