Afrikanische Schweinepest: Insgesamt 36 Fälle bestätigt – Fundorte liegen im bestehenden Kerngebiet (Update)
Update: 28.09.20 Suche nach toten Wildschweinen geht unvermindert weiter
Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat heute bei einem weiteren Wildschwein den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Damit gibt es jetzt insgesamt 36 bestätigte ASP-Fälle im Land Brandenburg, die alle aus dem bestehenden Kerngebiet stammen. Die Suche nach toten Wildschweinen im gefährdeten Gebiet geht unvermindert weiter. Das teilte das Verbraucherschutzministerium mit.
Alle 36 infizierte Wildschweine wurden innerhalb des eingezäunten Kerngebiets gefunden, davon 9 nahe Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße und 27 nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree. Das Kerngebiet hat eine Fläche von circa 150 Quadratkilometern und einen Umfang von circa 60 Kilometern.
Update: 25.09.20 Landeskrisenstab beschließt schrittweise Aufhebung der Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen, zwei neue ASP-Fälle vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, damit Gesamtzahl bei 34 – Fundorte liegen alle im Kerngebiet
Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat in seiner heutigen Sitzung erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen ist das Kerngebiet) beschlossen. Einen entsprechenden Erlass hat das Verbraucherschutzministerium heute an die Veterinärämter der betroffenen Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt. Das teilte Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, die Leiterin des Landeskrisenstabes, heute in Potsdam mit.
Staatssekretärin Heyer-Stuffer: „Die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen sind notwendig, um die Seuche möglichst rasch am Herd des Ausbruchs einzudämmen. Es ist allen klar, dass diese Maßnahmen Rechtseinschränkungen für die Betroffenen vor Ort bedeuten. Deshalb ist die heutige Entscheidung eine gute Nachricht für die betroffenen Land- und Forstwirte, dass nach der erforderlichen Fallwildsuche und behördlicher Freigabe ihrer Flächen die Nutzungsbeschränkungen schrittweise gelockert werden. DasSeuchengeschehen ist ein dynamischer Prozess, allen muss deshalb klar sein, dass die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung auch angepasst werden müssen. Sollten wir positive ASP-Fälle außerhalb des bestehenden vorläufigen Kerngebietes haben, ändert sich die Lage und wir müssen das Kerngebiet entsprechend erweitern.“
Auf der Grundlage der Schweinepest-Verordnung ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gesamten gefährdeten Gebiet vorläufig untersagt. Ausgenommen hiervon sind bislang nur Weidehaltungen.
Mit dem heutigen Erlass erhalten die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Vollzugshinweise, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlicher Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben. Die Kriterien für diese Entscheidung sind: Wildschweine dürfen nicht aufgeschreckt werden, und Kadaver dürfen auf keinen Fall in das Erntegut gelangen, damit die Tierseuche nicht verbreitet wird.
Deshalb müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden.
PM
Update 23.09.20: Insgesamt jetzt 29 bestätigte ASP-Fälle – Fundorte liegen alle im Kerngebiet
Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat heute bei neun weiteren Wildschweinen den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Diese neun Wildschweine wurden alle tot im Ortsteil Kummro nahe der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Der Erreger wurde in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Damit steigt die Gesamtzahl auf 29 bestätigte ASP-Fälle im Land Brandenburg.
Alle 29 infizierten Wildschweine wurden innerhalb des eingezäunten Kerngebiets gefunden, davon 9 nahe Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße und 20 nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree. Das Kerngebiet hat eine Fläche von circa 150 Quadratkilometern und einen Umfang von circa 60 Kilometern.
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Das Kerngebiet und das gefährdete Gebiet werden gezielt nach toten Wildschweinen abgesucht. Es werden Hubschrauber mit Wärmebildkameras und Drohnen eingesetzt, geschulte Suchtrupps sind im Einsatz und seit Montag unterstützen uns Hundestaffeln aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Der Einsatz dieser speziell ausgebildeten Kadaver-Suchhunde ist eine sehr effektive Maßnahme. Außerdem erhalten Personen, die im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone ein totes Wildschwein finden und melden, für ihren Einsatz eine Aufwandentschädigung von 100 Euro. Wir erwarten weitere bestätigte ASP-Fälle. Solange infizierte Wildschweine innerhalb des bestehenden Kerngebiets gefunden werden, ändert sich nichts an der Lage.“
Update 22.09.20: Fundorte liegen alle im Kerngebiet – Seit heute unterstützen Hundestaffeln die Fallwildsuche
Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat heute bei sieben weiteren Wildschweinen den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Der Erreger wurde in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Damit steigt die Gesamtzahl auf 20 bestätigte ASP-Fälle im Land Brandenburg. Alle 20 infizierten Wildschweine wurden innerhalb des Kerngebiets gefunden, zehn bei Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße und zehn nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree. Seit dem heutigen Montag sind in beiden Landkreisen auch Suchhundestaffeln aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bei der Fallwildsuche im Einsatz. Die speziell ausgebildeten Kadaversuchhunde sind darauf trainiert, in freier Suche totes Schwarzwild aufzuspüren. Die Suchhunde gehen aber nicht an einen Kadaver, damit er oder auch die Hundeführer das Virus nicht weitertragen.
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Die Fallwildsuche ist das Gebot der Stunde. Wir müssen jetzt schnell gezielt und systematisch das gefährdete Gebiet nach Kadavern absuchen, um Informationen über das Ausmaß des Seuchengeschehens zu gewinnen. Ich danke allen, die auch am Wochenende mit Hochdruck vor Ort Fallwild gesucht haben, für ihren unermüdlichen Einsatz. Wenn wir diese Tierseuche in den Griff bekommen wollen, ist es entscheidend, dass alle die angeordneten Maßnahmen diszipliniert beachten und umsetzen.“
Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich.
Info-Telefone zur Afrikanischen Schweinepest
Land Brandenburg: 0331 866-5666 (Mo-Fr: 9-13 Uhr)
Landkreis Spree-Neiße: 03562 986 10044 (Mo-Do: 8-16, Fr: 8-12 Uhr)
Landkreis Oder-Spree: 03366 35-2035 (Mo-So: 8-16 Uhr)
Landkreis Dahme-Spreewald: 03546 20-1588 (Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt sechs weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg – Insgesamt jetzt 13 bestätigte Fälle
Die Zahl der vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen im Land Brandenburg ist heute um weitere sechs auf insgesamt 13 gestiegen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.
„Die intensive Fallwildsuche ist das Gebot der Stunde im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest“, betonte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam. Es werden Hubschrauber mit Wärmebildkameras und Drohnen eingesetzt, geschulte Such- und Bergungsteams sind im Einsatz und ab Montag unterstützen Hundestaffeln aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bei der Suche nach Wildschweinkadavern. Außerdem erhalten alle, die im gefährdeten Gebiet ein totes Wildschwein finden und den Behörden melden, eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro. „Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere infizierte Wildschweine finden. Solange sie in räumlicher Nähe liegen, haben wir keine neue Lage. Erst wenn wir das genaue Ausmaß des Hochrisikogebietes kennen, können wir die mobilen Weidezäune um das Kerngebiet durch einen festen Zaun ersetzen“, erklärte Nonnemacher.
Das sogenannte Kerngebiet mit den bestätigten positiven ASP-Fällen, die zuletzt nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden wurden, wurde jetzt in diese Richtung vergrößert. Dieses Kerngebiet hat nun einen Umfang von 60 Kilometern und eine Fläche von 150 Quadratkilometern und umschließt unter anderem Neuzelle sowie Teile der Gemarkungen Eisenhüttenstadt und Lawitz. Das erweiterte Kerngebiet wird seit heute mit mobilen elektrischen Weidezäunen eingezäunt.
Das festgelegte gefährdete Gebiet mit einem Radius von circa 20 bis 25 Kilometern um den ersten Fundort im Ortsteil Sembten im Landkreis Spree-Neiße bleibt unverändert.
Außerdem haben die betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald in enger Abstimmung mit dem Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung um das gefährdete Gebiet herum eine Pufferzone mit einer Fläche von rund 2.300 Quadratkilometern eingerichtet. Die Pufferzone gilt als seuchenfrei. Die drei Landkreise haben ihre Tierseuchenallgemeinverfügungen entsprechend angepasst.
Im Verbraucherschutzministerium tagte heute der Landeskrisenstab. Dazu waren auch der Landesbauernverband, der Bauernbund, der Hybridschweinezuchtverband und der Landesjagdverband eingeladen. „Diese Krise können wir nur gemeinsam meistern. Deshalb informieren wir vom ersten Tag an täglich die Landwirte, Schweinehalter und Jäger aus erster Hand umfassend und transparent über die Lage. Denn sie sind von der Krise am stärksten betroffen. Wir sorgen gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium für einen direkten Informationsaustausch und sind offen für konstruktive Hinweise“, erklärte Nonnemacher.
Die angeordneten Maßnahmen seien für viele Landwirte schmerzhaft. „Aber es hilft allen Beteiligten, wenn wir diese notwendigen Maßnahmen gemeinsam schnell und konsequent umsetzen. Sie sind nötig, um die ASP in überschaubarer Zeit einzudämmen und eliminieren zu können.“ Auf keinen Fall dürfe die Infektion auf die Hausschweinbestände übergreifen. „Das müssen wir mit vereinten Kräften gemeinsam unbedingt verhindern. Ich appelliere deshalb an alle Verbände, konstruktiv mitzuarbeiten“, so Nonnemacher heute in Potsdam. Die Krisenstrukturen auf Landes- und Kreisebene seien etabliert und zur Bewältigung solcher Tierseuchen geeignet.
Vorläufige Maßnahmen in der neu eingerichteten Pufferzone im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen
- Verstärkte Kadaversuche
- Einrichtung eines Meldesystems für aufgefundene Kadaver
- Kadaverbergung durch geschulte Bergetrupps
- Einrichtung von Kadaver-Sammelstellen und unschädliche Beseitigung der Kadaver
- Virologische Untersuchung aller erlegten und verendeten Wildschweine (Fallwild und Unfallwild)
- Einrichtung von Wildannahmestellen zur hygienischen Aufbewahrung und Beprobung von gesund erlegtem Wild
- Verbot von Bewegungsjagden (ausgenommen Erntejagden)