Kita und Schule: Kein Attest bei leichtem Schnupfen oder Husten

Für Kita und Schule brauchen Kinder und Jugendliche kein ärztliches Attest, wenn sie einen leichten Schnupfen oder Husten ohne Fieber haben. Das Gesundheitsministerium hat klarstellende und erklärende Hinweise für Einrichtungen ergänzend zu den Kita- und Schul-Hygieneplänen erarbeitet. Das Bildungsministerium hat diese mit einem Informationsschreiben an Kitas und Schulen verschickt.

Grundsätzlich gilt: Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben. Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (u.a. Trockener Husten, Fieber ≥ 38,5°C, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen) müssen betroffene Personen der Kita bzw. der Schule fernbleiben. Die Eltern sollten einen Arzt konsultieren, der über die Indikation zu einem COVID-19 Test entscheidet.

Von den COVID-19 verdächtigen Infektionen und den fieberhaften akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder leichtem Husten ohne Fieber oder anderen der o.g. Symptome zu unterscheiden. In diesen Fällen kann das Kind die Kita bzw. die Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen.

Darüber hinaus sollten Eltern einen Arzt befragen, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass das Kind an Covid-19 erkrankt sein könnte (z. B. weil ein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Personen bestand oder das Kind bzw. der Jugendliche sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat).

Bei nachgewiesener COVID-19 Erkrankung und leichtem Verlauf ist eine Wiederzulassung nach 14 Tagen häuslicher Isolation und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches ärztliches Attest möglich.

Ist innerhalb einer Familie eine Covid-19-Infektion festgestellt worden, darf das Kind als Kontaktperson weder die Kita noch die Schule besuchen. Gleiches gilt, wenn das Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu COVID-19 infizierten Personen hatte. Wartet ein in der Häuslichkeit lebendes Familienmitglied auf ein COVID-19 Testergebnis, weil ein Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person bestanden hat, kann das in dieser Häuslichkeit lebende Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden oder die Schule besuchen.