Stundung Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April

Durch einen kurzfristigen Beschluss können alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.

Man soll aber daran denken, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am morgigen Donnerstag (26.3.) formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie, als Word und PDF-Datei hier.

PM