Impfzentren in Brandenburg stehen fest – OSL nicht dabei [Update 08.12.20]

Karte mit Standorten veröffentlicht – Kommunen sollen Immobilien für Impfzentren benennen

Das Gesundheitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die Standorte der geplanten Corona-Impfzentren im Land Brandenburg vereinbart. Der Aufbau der Impfzentren soll in drei Schritten erfolgen: Noch im Dezember sollen in der ersten Aufbau-Stufe die ersten beiden Impfzentren in Potsdam und Cottbus errichtet werden. In der zweiten Stufe sollen im Laufe des ersten Quartals 2021 acht weitere Impfzentren in Kyritz, Oranienburg, Prenzlau, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Elsterwerda, Luckenwalde und Brandenburg an der Havel errichtet werden.

Ein elfter Standort im Landkreis Dahme-Spreewald wurde noch nicht genau festgelegt; in Diskussion stehen dafür Königs-Wusterhausen, Wildau und Erkner. Zusätzlich wird derzeit die Möglichkeit der Errichtung weiterer Impfzentren in den Landkreisen Prignitz, Havelland und Spree-Neiße im Rahmen einer dritten Aufbau-Stufe geprüft. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen für die ersten elf Impfzentren geeignete Immobilien benennen.

Dazu OSL-Landrat Siegurd Heinze: 

Das Land Brandenburg beabsichtigt, neben dem Impfzentrum in Cottbus in einer weiteren, zweiten Ausbaustufe im ersten Quartal 2021 im Süden Brandenburgs ein weiteres Impfzentrum einzurichten. Dies ist mit Blick auf das aktuell hohe Infektionsgeschehen zu begrüßen und auch ein logischer Entschluss.

Die Bewertung und Auswahl potenzieller Standorte erfolgte durch das Land anhand verschiedener Faktoren. Warum die beiden OSL-Vorschläge – konkret das Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH und der DEKRA Lausitzring in Klettwitz -, hierbei nicht berücksichtigt wurden, werde ich entsprechend kritisch hinterfragen und mich weiterhin für eine Betrachtung der beiden Objekte stark machen. Beide Objekte bieten aus unserer Sicht gute Voraussetzungen für einen Einsatz als Impfzentrum. Die Entscheidung obliegt letztendlich jedoch dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.“

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft erklärte heute in Potsdam: „Die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie gegen SARS-CoV-2 ist für alle Beteiligten eine Herkulesaufgabe. In kurzer Zeit müssen wir beginnen, ein Impfangebot für die gesamte Bevölkerung zu ermöglichen. Dafür sind komplexe Abstimmungen notwendig, zu einem Zeitpunkt, in dem wir noch nicht wissen, welche Impfstoffe wann tatsächlich zur Verfügung stehen, und unter welchen Bedingungen sie gelagert und transportiert werden können. Auch von der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission hängt sehr vieles ab. Ich danke allen Kommunen, Hilfsorganisationen, Bundeswehr und insbesondere der KVBB sowie allen Ärztinnen und Ärzten, für ihr großartiges Engagement. Die Standorte der elf Impfzentren werden alle sehr gut erreichbar sein.“

MUDr. (CS) Peter Noack, Vorsitzender des Vorstandes der KVBB: „Jedes der elf Impfzenten wollen wir mit sechs Impfteams besetzen. Ein Team besteht jeweils aus einem Arzt bzw. einer Ärztin und zwei Schwestern. Sobald mehr Impfdosen zur Verfügung stehen, werden wir die Besetzung erweitern müssen. Gleichzeitig darf aber die Regelversorgung in den Praxen nicht leiden. Bisher haben uns schon über 400 Kolleginnen und Kollegen ihre Bereitschaft signalisiert, ohne dass wir breit geworben hätten. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir gemeinsam die enorme Herausforderung bewältigen werden. Am Ende wird das nur möglich sein, wenn auch dezentral in allen Arztpraxen – insbesondere bei Hausärzten – geimpft werden kann.“

Die Verteilung der ersten elf Standorte erfolgte anhand verschiedener Faktoren: dazu zählen unter anderem die jeweilige Verfügbarkeit von ärztlichen und medizinischen Personal aus dem Bereich der ambulanten Versorgung, Logistik, Infrastruktur, Erreichbarkeit, Wirtschaftlichkeit. Die Standortplanung wurde mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg und dem Landkreistag Brandenburg diskutiert und einvernehmlich abgeschlossen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen Impfzentren entstehen, sollen jetzt geeignete Immobilien zum Betreiben eines Impfzentrums benennen. Zu den Anforderungen zählen: Grundfläche von mindestens 1.500 Quadratmetern, sanitäre Einrichtungen, ausreichend Anzahl von Parkplätzen, gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung, Barrierefreiheit, angemessene Warte- und Empfangsbereiche sowie ausreichende Büroarbeitsplätze sowie Aufenthalts- und Umkleidemöglichkeiten für sämtliche Beschäftigte des Impfzentrums.

Zusätzlich zu den Impfzentren sollen zum Beispiel nicht mobile Personen der vulnerablen Gruppen durch mobile Impfteams geimpft werden. Abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Übernahme der Impfungen durch die Strukturen der niedergelassenen Ärzte angestrebt.

Karte: Standorte Impfzentren Brandenburg

PM/Red