Kitas in OSL ab 15. Februar wieder offen

Ab kommenden Montag, 15. Februar 2021, ist die Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL somit aufgehoben.

Maßgeblich hierfür ist die rückläufige 7-Tage-Inzidenz im Landkreis. Auch wenn der Regelbetrieb in den Kitas ab Montag erfolgen kann, werden Eltern gebeten, nach Möglichkeit ihre Kinder selbst zu Hause zu betreuen und einen Beitrag zur Entlastung der Kitas zu leisten. Trotz rückläufiger Inzidenz und umfangreichen Rahmenplänen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen lässt sich ein Infektionsrisiko nicht komplett ausschließen.

Die Kindertagesbetreuung in OSL (mit Ausnahme der Notbetreuung) war seit dem 17. Dezember 2020 untersagt. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises, die dies zuletzt regelte, läuft zum 14.02. aus und wird seitens der Kreisverwaltung nicht verlängert. Es gelten somit für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuungsangebote die Regelungen aus der jeweils aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

In dieser regelt das Land unter anderem auch die Untersagung bzw. den Betrieb von Horteinrichtungen. Ob und wann diese öffnen, gibt somit das Land vor.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird seine noch bis zum 14.02.2021 bestehende Allgemeinverfügung nicht verlängern. Darauf verständigte sich der Krisenstab des Landkreises in Abstimmung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren in einer Beratung am späten Donnerstagnachmittag.

Somit gelten ab dem 15.02.2021 im Landkreis OSL ausschließlich die Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

Der Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur notwendigen neuen bzw. angepassten Brandenburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist für Freitag (12.02.) vorgesehen. Die Verordnung ist nach Veröffentlichung durch das Land auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden.

PM