Foto: AdobeStock 288902503

Identitätsprüfung ohne Behördengang: Selfie-Ident-Verfahren verlängert

Das Selfie-Ident-Verfahren steht Kunden der Arbeitsagentur, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen können, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit bis zum 31.03.2021 zur Verfügung

Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Da persönliche Vorsprachen aufgrund des erneuten Lockdowns so gering wie möglich gehalten werden sollen, bieten die Arbeitsagenturen weiterhin das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat hierbei höchste Priorität.

Prozess der Online-Identifizierung

Meldet sich ein Arbeitnehmer arbeitslos, wird er über die Möglichkeit des Selfie-Ident-Verfahrens informiert. Für die Online-Identifizierung benötigen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.

Freiwilliges Angebot:

Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.

PM