Frist verlängert: Bis 30. Juni Vorschläge einreichen für „Sportlichste Gemeinde – Sportlichste Stadt“

Starker Sport – starke Kommunen: Im 20. Jubiläumsjahr des Wettbewerbs „Sportlichste Gemeinde – Sportlichste Stadt des Landes Brandenburg“ sind Vorschläge gefragt: Bis 30. Juni 2020 können sich Gemeinden und Städte um den Titel „Sportlichste Gemeinde“ bzw. „Sportlichste Stadt“ bewerben.

Der Kern des Sports liegt in den Städten und Gemeinden: Die Kommunen sind wichtige Förderer des Vereinssports. Das Sportministerium (MBJS), der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wollen mit diesem Wettbewerb eine zukunftsfähige Partnerschaft zwischen Sport und Kommune unterstützen.

Sportministerin Britta Ernst: „Viele Tausende Haupt- und Ehrenamtliche in den Kommunen machen den Sport vor Ort stark und tragen dazu bei, dass die Partnerschaft zwischen Sport und Kommune gelingt. Eine Partnerschaft, die nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden fördert, sondern vor allem auch den Zusammenhalt in einer Kommune festigt.“

Anlässlich des 20. Wettbewerbsjubiläums werden in diesem Jahr beide Titel vergeben, die sich sonst alljährlich abwechseln. Für den Titel „Sportlichste Gemeinde“ können sich Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bewerben, für den Titel „Sportlichste Stadt“ sind Vorschläge von Städten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gefragt. Für die Gewinner-Kommunen gibt es insgesamt 20.000 Euro Preisgeld.

Auszeichnungskriterien sind u.a. die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen vor Ort, die Vielfalt der sportlichen Angebote, bürgerfreundliche Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten, die Entwicklung von Sportstätten und ihrer Konzeption sowie der Stellenwert des Sports in der Kommune. Punkten können Bewerberkommunen zudem mit innovativen und kreativen Ideen.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2020.

Bis dahin können Städte und Gemeinden ihre Bewerbung beim Sportministerium einreichen. Dazu füllen sie den Bewerbungsbogen ihrer Wettbewerbs-Kategorie aus (unter 10.000 Einwohner: „Sportlichste Gemeinde“ oder über 10.000 Einwohner: „Sportlichste Stadt“), fügen ein Votum ihrer Kreisverwaltung sowie des Kreis- bzw. Stadtsportbundes bei und senden alles per E-Mail an das Sportministerium: Nadine.Haase@mbjs.brandenburg.de.

Eine unabhängige Wettbewerbsjury aus Vertretern des Sportministeriums, des Landessportbundes und des Städte- und Gemeindebundes entscheidet in beiden Kategorien über die jeweils drei Erstplatzierten. Der 1.Platz ist mit 5.000 Euro Preisgeld verbunden, der 2.Platz mit 3.000 Euro (2. Platz) und der 3.Platz mit 2.000 Euro.

Die Preisverleihung findet im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung statt.

Weitere Informationen:

Sportlichste Gemeinde – Sportlichste Stadt

PM