Entschädigungskonzept für Bewohner der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer beschlossen
Den Bewohnern der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer, die bis Ende 2022 Ihre Wohnhäuser aufgeben müssen, wird nun erstmals ein Entschädigungskonzept vorgelegt. Nachdem u.a. der Landtag im Februar erneut eine finanzielle Unterstützung eingefordert hat, konnte jetzt durch eine Entscheidung des Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung (StuBa) der Weg für ein Entschädigungskonzept freigemacht werden. Demnach könnten die Bewohner der Wilhelm-Külz-Straße neben dem Verkehrswert ihrer Immobilien eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 20 % erhalten. Zudem werden die anfallenden Kosten für Umzug und Auslagen ebenfalls vom Bund und dem Land Brandenburg übernommen.
Neben den Wohnhäusern befindet sich in der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer aber auch ein Gewerbegebiet. Die Umsiedlung der Arbeitsplätze von vier Gewerbebetrieben ist ebenso unaufschiebbar.
Hintergrund:
Die Grundstücke in der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer befinden sich auf einer alten Tagebaufläche und müssen bis 2022 freigezogen werden, da die Wohnhäuser durch ansteigendes Grundwasser rutschungsgefährdet sind. Da sowohl der Bund als auch das Land Brandenburg für die Braunkohlesanierung verantwortlich sind, mussten sich beide Seiten auf das Entschädigungskonzept einigen. Beide Seiten tragen jetzt laut Paragraf 3 des Braunkohleverwaltungs-abkommens die Kosten anteilig zu jeweils 50% Grundlage der Entschädigungszahlungen ist der aktuelle Verkehrswert der Immobilien zuzüglich Nebenkosten.
PM