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Brandenburg schießt Millionen in Schüler-Hardware

Das Bildungsministerium legt kurzfristig ein eigenes Landesprogramm auf, um die Schulträger bei der Anschaffung von Laptops, Tablets und Notebooks für Schülerinnen und Schüler zur Absicherung des Distanzunterrichts zu unterstützen. Das haben heute die Landtagsabgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen.

Aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes werden nach der heutigen Entscheidung weitere 23,2 Millionen Euro zur Anschaffung von Klassensätzen mit digitalen Endgeräten für alle Brandenburger Schulen bereitgestellt. Zweck ist es, die Schulträger in die Lage zu versetzen, digitale mobile Endgeräte und erforderliches Zubehör zu beschaffen und den Schulen bereitzustellen. Damit sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler in der Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebs beim digitalen Unterricht zu Hause unterstützt werden. Die entsprechende Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet. Nach Veröffentlichung können die Schulträger öffentlicher und freier Schulen die Fördermittel beim Bildungsministerium (MBJS) beantragen.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine verbesserte digitale Ausstattung der Schulen und ein Beitrag für einen gleichberechtigten Zugang zum Grundrecht auf Bildung während der Pandemie für Schülerinnen und Schüler, die sonst über kein mobiles Endgerät verfügen. Bildung in der digitalen Welt – wir sind auf dem Weg, um auch in außergewöhnlichen Zeiten allen Kindern und Jugendlichen gutes Lernen zu ermöglichen und guten Unterricht zu gestalten. Ich danke den Abgeordneten des Haushaltsausschusses und dem Finanzministerium sehr für die Unterstützung!“

Förderfähig werden Investitionen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sein in:
· schulgebundene digitale mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie
· des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs (Tabletwagen und -koffer, Standardsoftware, Lizenzen, Headsets)

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der Eigenanteil der Schulträger mindestens zehn Prozent. Je Endgerät beteiligt sich das Land mit höchstens 810 Euro. Den Schulträgern stehen Zuwendungen in Höhe von 12.000 EUR je 200 Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Bei einem Fördervolumen von rund 23 Millionen Euro können so mindestens rund 28.600 digitale Endgeräte angeschafft werden.

Aus Mitteln des Sofortprogramms aus dem „Digitalpakt Schule“ des Bundes und des Landes wurden bislang rund 22.000 digitale Endgeräte von den Schulträgern angeschafft oder bestellt.

PM