Der Jahreswechsel bringt wieder einige Änderungen mit sich.

Das ändert sich 2024: Neue Gesetze und Verordnungen

 

Neues Jahr – neue Regeln. Mit dem Jahreswechsel kommen wieder viele Änderungen in vielen Bereichen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Einige treten bereits ab dem 1. Januar in Kraft, andere folgen noch in diesem Jahr. In der nachfolgenden Übersicht stellen wir Ihnen alle relevanten Änderungen in 2024 vor.

Hinweis: Wir übernehmen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Folgend listen wir alle für die Bürgerinnen und Bürger relevanten Veränderungen auf.


Alle wichtigen Änderungen kurz zusammengefasst:


Gebäude-Energie-Gesetz tritt ab Januar in Kraft

Am 1. Januar 2024 tritt das viel diskutierte Gebäude-Energie-Gesetz in Kraft. Die Änderung betrifft alle Eigentümer von Gebäuden und deren energetische Anforderungen. Unter anderem legt das Gesetz fest, dass Öl- und Gasheizungen noch bis 2044 betrieben werden dürfen. Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Bioöl, Biogas oder Holzpellets betrieben werden.

 

Mindestlohn wird erhöht

Im Januar 2024 wird der Mindestlohn in Deutschland erhöht.Er steigt von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Diese Änderung betrifft nicht nur versicherungspflichtige Hauptbeschäftigte, sondern auch Minijobber. Für sie steigt die Verdienstgrenze um 18 Euro auf 538 Euro.

 

CO2-Preis wird ab Januar angehoben

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

 

Das ändert sich für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger ab 2024

Rund 5,5 Millionen Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten ab Januar 2024 mehr Geld. Die Änderung staffelt sich folgendermaßen:

  • Alleinstehende erhalten 61 Euro mehr, also 563 Euro pro Monat.
  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 471 Euro statt bisher 420 Euro.
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag erhalten 357 Euro.
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bekommen 390 Euro.

 

Unterhalt für getrennt lebende Familien

Ab nächstem Jahr steigt der Unterhalt für getrennt lebende Familien. Wer Unterhalt zahlen muss, muss mit einer Erhöhung des Mindestunterhalts in allen Altersstufen rechnen:

  • Für Kinder bis einschließlich 6. Lebensjahr: 480 Euro (statt 437 Euro)
  • Für Kinder bis einschließlich 12. Lebensjahr: 551 Euro (statt 502 Euro)
  • Für Kinder bis zur Volljährigkeit: 645 Euro (statt 588 Euro)

 

Änderungen für Rentner– voraussichtlich mehr Geld

Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wird es im neuen Jahr spannend. Sie erhalten voraussichtlich 3,5 Prozent mehr Geld, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung errechnet hat. Bereits geändert wurde, dass Menschen, die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Rente sind, ab 2024 mehr hinzuverdienen dürfen. Endgültig beschlossen wird die Anpassung im kommenden Frühjahr.

 

Altersgrenze bei Rente steigt

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

 

Änderungen beim Elterngeld

Die Regierung hat beim Elterngeld Änderungen ab 2024 geplant. Wichtig ist die Neuerung für Paare, die ihr Kind ab dem 1. April 2024 bekommen: Dann nämlich sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 200.000 zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Für Alleinerziehende sinkt sie im April auf 150.000 Euro.

Eine Änderung ist auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat möglich.

 

Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen im kommenden Jahr deutlich an – Besserverdiener müssen dann höhere Sozialabgaben leisten. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dann bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7550 Euro in Westdeutschland und 7450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro im Westen und 7100 Euro im Osten.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab Januar 2024 auf bundesweit 5175 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mehr verdient, kann sich auf Wunsch privat krankenversichern.

 

Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege erhöhen sich die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

 

Pflegekasse erhöht Zuschläge

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

 

Autofahrer

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können. Zudem müssen ab Oktober 2024 Autofahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

 

Legalisierung von Cannabis

Zum 1. April 2024: Für Erwachsene ab 18 Jahren wird der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

 

Restaurantbesuch wird teurer

Diese Änderung trifft Restaurantbesucher hart. Denn in der Gastronomie gilt vom 1. Januar 2024 an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

 

E-Rezept wird verpflichtend

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

 

Einheitliche Ladekabel

Geplant ist die Umsetzung zum Ende des Jahres. Diese Änderung minimiert deutlich die Kabelflut zu Hause. Denn neue Handys, Tablets, Kopfhörer und alle Elektrogeräte mit USB-Anschluss haben ab Dezember 2024 endlich keine unterschiedlichen Lademöglichkeiten, sondern werden einheitlich mit USB-C ausgestattet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024 und ist gültig für alle Marken und Geräte, die innerhalb der EU verkauft werden.

 

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

 

Änderungen in der Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.

 

Herkunft des Fleischs muss gekennzeichnet werden

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

 

Pfand auf Milch in Plastikflaschen 

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

 

Deckel bei bestimmten Getränken verboten

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

 

Der Klinik-Atlas wird ab 2024 neu eingeführt

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

 

Stand vom 02. Januar 2024