Zum Valentinstag am 14. Februar: Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Online-Partnersuche
Ob Partnervermittlung oder Kontaktbörse – verschiedene Plattformen im Netz bieten an, bei der Partnersuche zu helfen. Bei Kontaktbörsen stellt der Anbieter in der Regel lediglich die Plattform zur Verfügung, auf der Singles selbst aktiv suchen. Bei einer Partnervermittlung hingegen schickt der Anbieter anhand eines individuell erstellten Profils passende Partnervorschläge zu. „Verbraucher sollten sich daher die verschiedenen Angebote der Online-Plattformen und die dahinterstehenden Anbieter genau ansehen sowie Leistungen und Preise vergleichen“, so Michèle Scherer, Referentin Digitale Welt bei der VZB. Von generell positiven Bewertungen und Bestnoten sollten sich Verbraucher nicht blenden lassen, sondern ein gesundes Misstrauen an den Tag legen.
Vorsicht bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten
„Häufig werben Anbieter mit kostenfreien Mitgliedschaften oder vergünstigten Probeangeboten, die allerdings bei genauerem Hinsehen ihre Tücken haben“, so Scherer weiter. Es gibt Angebote, die zwar einen kostenlosen Zugang bereitstellen. Um dann allerdings mit anderen Suchenden in Kontakt zu treten, ist eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft notwendig. Verbraucher meldeten der Verbraucherzentrale auch mehrfach, dass Probeangebote nach Ablauf der Testphase automatisch in längerfristige und deutlich teurere Mitgliedschaften übergingen.
Widerrufsrecht nutzen
Passt das Angebot doch nicht, können Verbraucher online geschlossene Verträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Aber aufgepasst: „Einige Partnervermittlungen fordern im Fall eines Widerrufs einen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen“, sagt Scherer. Das kann heißen: Der Anbieter sagt, der Verbraucher habe bereits Kontakte zu anderen Mitgliedern gehabt und somit die Leistung des Anbieters bereits genutzt. Für diese Leistungen müsse der Verbraucher bezahlen. Scherer rät: „In einem solchen Fall sollten Betroffene nicht voreilig die Forderung akzeptieren, sondern diese ganz genau prüfen, ob und vor allem in welcher Höhe ein Wertersatz zu zahlen ist.“ Im Zweifel sollten sich Betroffene rechtliche Hilfe holen. Das gleiche gilt für Fälle, in denen Anbieter einen Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist nicht akzeptieren.
Frühzeitig Vertrag kündigen
Bei einer langen Mitgliedschaft sollten Verbraucher diese immer wieder auf den Prüfstand stellen. „Wir raten, Verträge mit langen Laufzeiten frühzeitig und nachweislich zu kündigen, um eine ungewollte automatische Verlängerung auszuschließen“, so die Verbraucherschützerin.
Auch Probemitgliedschaften können tückisch sein. „Falls sich der Vertrag nach einer Probemitgliedschaft automatisch verlängert, kündigen Sie vorsorglich direkt nach Abschluss“, so Scherer.
Kleingedrucktes genau lesen: Partnersuche mit Fake
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters werden die Leistungen, Vertragsbestandteile und auch Rechte und Pflichten des Verbrauchers genau beschrieben. „Wir raten dringend, vor Vertragsschluss einen kritischen Blick ins Kleingedruckte zu werfen“, so die Verbraucherschützerin. Denn eine Untersuchung der Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2018 zeigte, dass Online-Dating-Portale auch Fake-Profile verwenden. Nach einer aktuellen Stichprobe der VZB hat sich an dieser Praxis bis heute nichts geändert. „So geben Anbieter in ihren AGB an, dass sie mit Moderatoren oder Controllern arbeiten, die fiktive Profile anlegen“, so Scherer. Reale Treffen mit diesen finden nicht statt.
Bei Problemen mit Partnervermittlungen und Singlebörsen können sich Betroffene zur persönlichen Beratung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1€/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
PM