Wasserpark am Großkoschener Strand ohne Genehmigung

Entgegen den panischen Meldungen der lokalen Presse ist der Großkoschener Strand für alle Badegäste sicher. Der Grund der Sperrung des Wasserparks ist ein anderer, wie die nachfolgende Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zeigt.

Eine wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung des Wasserparks konnte bislang nicht erteilt werden. Die Nutzung der Anlage war der unteren Wasserbehörde (uWB) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bis Ende letzter Woche nicht bekannt.

Der Antragsteller hatte am 25. Oktober 2018 den Antrag zur Errichtung der Anlage am Strand des Senftenberger Sees in Großkoschen (Ortsteil von Senftenberg) bei der uWB gestellt. Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren wurde daraufhin am 29. Oktober 2018 eröffnet. Im Zuge dessen wurde der Standsicherheitsnachweis eines Gutachters seitens des Antragsstellers eingefordert. Dieser beauftragte einen Sachverständigen mit der entsprechenden Prüfung. Die uWB erhielt am 11. Juni 2019 Kenntnis einer positiven gutachterlichen Einschätzung. Im Sinne des Unternehmers wurde daraufhin per Schreiben vom 20. Juni 2019 der vorzeitige Baubeginn durch den Landkreis freigegeben. Dieser berechtigte ihn dazu, die Betonelemente einzubringen. Gleichzeitig erging der Hinweis auf die noch ausstehende wasserrechtliche Genehmigung für die weitere Errichtung der Anlage. Diese kann erst mit einem abschließenden positiven geotechnischen Gutachten des Sachverständigen erteilt werden.

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) informierte den Landkreis am 8. August per E-Mail über die Einschätzung eines weiteren Sachverständigen. Dieser könne aus geotechnischer Sicht keine Zustimmung zur Errichtung des Wassersportparks erteilen. Infolgedessen forderte das Landesamt die sofortige Sperrung des Wasserparks in einem Umkreis von 50 Metern. Dieser Forderung kam der Landkreis OSL unverzüglich nach. Die entsprechende Ordnungsverfügung, dass der Betrieb der Wassersportanlage einzustellen und die Anlage aus dem Gewässer zu entfernen ist, wurde dem Antragsteller am 9. August 2019 persönlich übergeben.

Der Landkreis ist bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber, dem LBGR und weiteren Beteiligten schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Ziel ist es, den Strandabschnitt zeitnah freigeben zu können. Entsprechende Gespräche stellt die untere Wasserbehörde in Aussicht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Großteil des Strandes in Großkoschen weiterhin nutzbar ist. Die weiteren Strände des Senftenberger Sees sind nicht betroffen.

PM/Red.