OSL verlängert Schutzmaßnahmen bis 31. Januar

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verlängert mit der 3. Allgemeinverfügung seine zusätzlichen Schutzmaßnahmen – mit geringen Anpassungen – über den 15. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021.

Darauf verständigte sich die Kreisverwaltung nach erfolgter Abstimmung im Krisenstab des Landkreises und mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen. Hauptgrund für die erneute Verlängerung der Maßnahmen liegt in der sich weiterhin als prekär darstellenden Infektionslage im Landkreis.

Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vom 8. Januar vorsieht.

Mit der Allgemeinverfügung wird u.a. die nächtliche Ausgangsbeschränkung der bisherigen Eindämmungsverordnung des Landes fortgeführt. Die Kindertagesbetreuung findet weiterhin nur als Notbetreuung statt. Der Präsenzunterricht bleibt – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote – weiter untersagt. Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen und Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr.

Wichtigste abweichende Corona-Regelungen in OSL bis 31. Januar 2021

Kindertagesbetreuung 

Die Kindertagesbetreuung in OSL bleibt (bis auf die Notbetreuung) bis 31. Januar weiter untersagt.

Notbetreuung / Berufsgruppen kritischer Infrastruktur

Für den Anspruch auf Notbetreuung in Schulen (Horten) und Kindertageseinrichtungen gelten weiterhin die in der bisherigen Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten Berufsgruppen der kritischen Infrastrukturbereiche. Neu hinzu kommt die Steuerrechtspflege. Die anspruchsberechtigten Berufsgruppen sind auf dem Antragsformular für Notbetreuung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz ersichtlich (Formular siehe www.osl-online.de/bekanntmachungen sowie „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.)

Die Regelung aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg für die Alleinerziehenden ab 18. Januar findet im Landkreis keine Anwendung.

Präsenzunterricht weiter untersagt / neu in OSL: Ausnahme für Abschlussklasse

Der Präsenzunterricht ist mittlerweile auch durch das Land Brandenburg weitestgehend untersagt. Ausgenommen hiervon sind u.a. Abschlussklassen (Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, OSZ sowie Schulen des 2. Bildungsweges.)

Abschlussklassen können mit der aktuellen Allgemeinverfügung auch im Landkreis OSL ab Montag, dem 18. Januar, in reduzierter Klassenstärke am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Unterrichtsausgestaltung für die Abschlussklassen regeln die Einrichtungen in ihrer eigenen Zuständigkeit.

In OSL bleibt abweichend vom Land zusätzlich auch der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie an der Volkshochschule und Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft weiterhin untersagt. Entsprechendes gilt für Angebote der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote. Die Untersagung gilt nicht für die Prüfungsvorbereitung und Abnahme der Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsganges.

Fortführung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung

Der Landkreis OSL führt die mit der aktuellen Eindämmungsverordnung abgeschaffte nächtliche Ausgangsbeschränkung des Landes fort.

In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 und 12 der 4. Eindämmungsverordnung des Landes sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig. Somit gelten in OSL in dieser Zeit unter anderen das Ausüben von Sport und die Bewegung an der frischen Luft nicht als triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen Raum.

Versammlungen und Veranstaltungen

Versammlungen bleiben im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen weiterhin untersagt.

Hochzeiten und Bestattungen dürfen weiterhin nur im engsten Familienkreis stattfinden, wobei auch bei der Durchführung unter freiem Himmel die Anzahl der beteiligten Angehörigen 10 Personen nicht überschreiten darf.

Alle weiteren Veranstaltungen im Sinne der §§ 6 und 7 Abs. 1 und 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV bleiben untersagt. Dies gilt weiterhin auch für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.

PM