Neues Darlehensprogramm bietet finanzielle Unterstützung für Brandenburger Krankenhäuser

 

In Brandenburg können Krankenhäuser nun finanzielle Hilfe in Form eines neuen Darlehensprogramms in Anspruch nehmen, das darauf abzielt, aktuelle Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Dies geschieht im Vorfeld einer umfassenden Krankenhausreform. Die Landesregierung hat dafür ein Fördervolumen von bis zu 40 Millionen Euro bereitgestellt. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nimmt ab sofort Anträge für dieses Programm entgegen.

Das Darlehensprogramm, offiziell als „Liquiditätsunterstützung für Krankenhäuser im Land Brandenburg“ bekannt, bietet finanzielle Unterstützung durch Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren und einer Bürgschaft des Landes Brandenburg. Antragsberechtigt sind alle im Vierten Krankenhausplan des Landes aufgeführten Krankenhäuser, unabhängig von ihrer Trägerschaft – ob öffentlich, freigemeinnützig oder privat.

Die Gewährung der Unterstützung wird im Einzelfall entschieden, wobei die Krankenhäuser nachweisen müssen, dass sie bereits erhebliche eigene Anstrengungen zur Existenzsicherung unternommen haben. Ebenso ist ein nachhaltiges Konzept für das Versorgungsangebot nach der Überbrückungsphase erforderlich, welches die Aufnahme in den bevorstehenden Fünften Krankenhausplan anstrebt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher betont die Bedeutung dieser Maßnahme: „Mit der Liquiditätsunterstützung wollen wir eine Brücke bauen, bis weitere Maßnahmen auf Bundesebene greifen. Trotz unserer erheblichen Unterstützung durch das ‚Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser‘ und weitere Programme, bleibt die Finanzierung durch den Bund essentiell.“

Insgesamt zeigt sich die Landesregierung Brandenburgs fest entschlossen, die Krankenhäuser in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen, betont jedoch, dass die Liquiditätsunterstützung lediglich eine temporäre Lösung darstellt und keine dauerhafte Beseitigung der finanziellen Herausforderungen bewirken kann. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Website der ILB zu finden.

PM/red 25.04.2024