Kommunen müssen in 2023 voraussichtlich 25.753 Geflüchtete aufnehmen
Das Integrationsministerium hat den Landkreisen und kreisfreien Städten das vorläufige Aufnahmesoll 2023 für die landesweite Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten mitgeteilt. Auf der Grundlage einer Zugangseinschätzung wird aktuell mit insgesamt 25.753 Geflüchteten gerechnet, die die Kommunen in diesem Jahr voraussichtlich aufnehmen und unterbringen müssen. Im vergangenen Jahr haben die Kommunen insgesamt 38.941 Geflüchtete aufgenommen, darunter viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Damit wurde der letzte Höchststand aus dem Jahr 2015 um rund 13.000 aufgenommene Personen überschritten.
Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hatte Brandenburg im Jahr 2022 das Aufnahmesoll dreimal erhöhen müssen, von ursprünglich 4.390 auf insgesamt 35.990 zu verteilende Personen. Im Ergebnis haben die Landkreise und kreisfreien Städte das Aufnahmesoll 2022 mit 108 Prozent übererfüllt.
Integrationsministerin Ursula Nonnemacher erklärte: „Brandenburg ist ein solidarisches Land. Menschen, die vor Krieg fliehen müssen, finden hier Hilfe. Die hohe Zahl von Geflüchteten ist eine sehr große Herausforderung. Den Kommunen ist es gelungen, in kurzer Zeit zusätzliche Unterbringungskapazitäten zu schaffen und bleibeberechtigte Geflüchtete bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen. Dass bislang von Unterbringungen in Notunterkünften nur sehr wenig Gebrauch gemacht werden musste, haben wir auch der großen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung zu verdanken. Ich danke allen haupt- und ehrenamtlich Engagierten in der Flüchtlingshilfe für ihren unermüdlichen Einsatz. Bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten geraten die Landkreise und kreisfreien Städte an Kapazitätsgrenzen, da das Angebot an geeigneten Einrichtungen zunehmend erschöpft ist und Engpässe im Liefer- und Baugewerbe den Bau neuer Einrichtungen erschwert. Trotzdem gelingt es den Kommunen, auch in diesem Jahr neue Flüchtlingsunterkünfte in Betrieb zu nehmen. Mit dem ‚Brandenburg Paket‘ unterstützt die Landesregierung die Kommunen dabei zusätzlich. Die Aufnahme so vieler Menschen erfordert auch weiterhin eine solidarische Kraftanstrengung.“
Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage ist das Landesaufnahmegesetz. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote. Eine erste Überprüfung des Aufnahmesolls 2023 soll bereits nach Abschluss des ersten Quartals erfolgen.
PM