Neue Grundsteuerregelung in Lauchhammer tritt in Kraft
Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuer nach neuem Recht in Kraft getreten. Damit wurde das bisherige Grundsteuerrecht zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. In der Stadt Lauchhammer erfolgt die Erhebung der Grundsteuer auf Basis des festgelegten Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrags. Die entsprechenden Bescheide werden voraussichtlich ab Anfang März 2025 verschickt.
Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhalten einen neuen Grundsteuerbescheid. Dieser basiert auf der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt Calau abgegeben hat, sollte dies umgehend nachholen.
Besitzer von Garagen oder Lauben auf fremdem Grund und Boden sind von der Steuerpflicht ausgenommen. In diesem Fall erhält der Grundstückseigentümer den Bescheid. Bereits erteilte Lastschriftmandate erlöschen automatisch, während Daueraufträge von den Steuerpflichtigen selbst angepasst oder beendet werden müssen.
Widersprüche gegen die Bewertung eines Grundstücks sind direkt beim Finanzamt Calau einzulegen. Dabei bleibt die Zahlungsverpflichtung bis zur Klärung bestehen. Korrekturen können bis zu vier Jahre rückwirkend vorgenommen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat zudem die Steuersätze für 2025 beschlossen: Die Grundsteuer A beträgt 470 v. H., die Grundsteuer B liegt bei 480 v. H.
PM/red 30.01.2025