Nächste Runde zur Sperrung des Wassersportparks in Großkoschen
Die nächste Runde im Genehmigungshickhack um den Wassersportpark an Großkoschener Strand ist in vollem Gang. Wobei, die Behörden tauschen sich gerade aus, was auch immer das heißen mag. Im Folgenden ist ein weiteres Statement des Landkreises Oberspreewald Lausitz zu lesen.
Im Zuge der Sperrung des Wassersportparks an einem Strandabschnitt des Senftenberger Sees in Großkoschen am vergangenen Freitag fand am Mittwoch, den 14. August 2019 eine erste Zusammenkunft des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und der unteren Wasserbehörde (uWB) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Hierbei tauschten sich die beteiligten Behörden über die Aktenlage aus und verständigten sich zur weiteren Vorgehensweise.
Demnach ist der Betreiber nach wie vor in der Pflicht, die Schwimmkörper unverzüglich aus dem Wasser zu entfernen. Parallel ist er weiterhin aufgefordert, das geotechnische Gutachten eines Sachverständigen bezüglich der Standsicherheit vorzulegen. Eine weitere Bearbeitung des Verfahrens ist erst dann möglich. Parallel überprüft das LGBR den Verbleib der Betonelemente im Wasser. Eine Entscheidung ist nach Vorlage der Ergebnisse durch den Landkreis zu treffen.
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wie auch die untere Wasserbehörde des Landkreises arbeiten intensiv daran, schnellstmöglich eine Lösung in dieser Sache herbeizuführen. „Wir sind für Gespräche offen, jedoch an dieser Stelle auf die Mitwirkung des Betreibers angewiesen, das ausstehende abschließende geotechnische Gutachten schnellstmöglich zu beauftragen“, stellt Grit Klug, Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt des Landkreises klar.
Alle beteiligten Akteure weisen darauf hin, dass lediglich ein kleiner Teil des Strandabschnitts in Großkoschen betroffen ist. Die anderen ausgewiesenen Badestrände des Senftenberger Sees können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Zum Hintergrund:
Der Wassersportpark wurde ohne wasserrechtliche Genehmigung errichtet und betrieben. Wichtige durch den Antragsteller beizubringende Antragsunterlagen sind nicht vorgelegt worden.
Hierzu gehört insbesondere der vom Landkreis geforderte geotechnische Standsicherheitsnachweis durch einen Sachverständigen. Wesentliche sicherheitsrelevante Informationen lagen dem Betreiber des Wassersportparks bereits am 6. Juni und vertiefend am 17. Juni 2019 vor. Diese wurden dem Landkreis bis zum heutigen Tage vorenthalten. Ein vom Betreiber eingeschalteter Sachverständiger für Böschungen äußerte sich ihm gegenüber, dass der Standort aufgrund der lokalen geotechnischen Verhältnisse für die Errichtung des Wassersportparks grundsätzlich ungeeignet sei. Auf Nachfrage des Betreibers erklärte der Sachverständige, dass eine Verankerung keinesfalls ohne eine weitere Untersuchung erfolgen dürfe, um die Sicherheit der Badenden in diesem Bereich nicht zu gefährden. Mit Kenntnis dieser Tatsache hätte die uWB dem Einbringen der Betonanker nicht zugestimmt.
Statt diese kritische Information der uWB zu übermitteln, legte der Betreiber am 11. Juni 2019 die eher zustimmende Kurzeinschätzung eines anderen Sachverständigen vor. Daraufhin wurde im Sinne des Unternehmers per Schreiben vom 20. Juni 2019 gestattet, mit den vorbereitenden Arbeiten für das Betonfundament zu beginnen. Auf die noch ausstehende wasserrechtliche Genehmigung für die weitere Errichtung der Anlage wurde der Betreiber hingewiesen.
Der Betreiber hat damit wissentlich eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Kauf genommen. Aus diesem Grund waren das LBGR und die uWB nach Kenntnis der Sachlage gezwungen, unverzüglich zu handeln, indem die Nutzung des Wassersportparks sofort untersagt und darüber hinaus durch das LBGR Teile des Strandes für den Badebetrieb wirksam abgesperrt wurden.
PM/Red.