Lausitzer Bauhandwerk braucht Impulse und Entlastungen

 

Aussetzen der Grunderwerbssteuer, Rechtssicherheit für Gebäudetyp E im Sinne von „Einfaches Bauen“, mittelstandsfreundliche Ausschreibungen im Lausitzer Revier und Verzicht auf Unterlagen und Nachweise, die für ein Ausschreibungsverfahren nicht zwingend notwendig sind: Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) hat klare Vorstellungen, wie das Bauhandwerk in Südbrandenburg gestärkt werden soll. Die Zeit drängt, die Branche steckt in einer tiefen Krise.

Dass sich immer weniger Baukräne in der Lausitz drehen, liegt weniger am Wetter, sondern vielmehr an der Flaute am Wohnungsmarkt. Bei der Genehmigung von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern gab es in Brandenburg 2023 einen Rückgang von mehr als 36 Prozent. In einigen Teilen des Landes sprechen Unternehmer von der „Abrisskante“ beim Neubau von Wohnungen. Die Bauunternehmen brauchen dringend Impulse und Entlastungen an vielen Stellen.

Der Strukturwandel kann durch die neuen Ansiedlungen ein Impulsgeber für die Lausitzer Baubranche sein. Hier ist es wichtig, dass die Ausschreibungen mittelstandsfreundlich (kleinere Lose, Vergabe in Einzellosen) erfolgen und die Betriebe rechtzeitig eingebunden werden. Vor einer Woche hatte die Handwerkskammer dazu einen intensiven und konstruktiven Dialog mit der Chefin der Staatskanzlei Kathrin Schneider, bei dem die Sachverhalte lösungsorientiert besprochen wurden.

Privater Sektor schwächelt

Der private Sektor – in den letzten Jahren ein zuverlässiger Impulsgeber – schwächelt derzeit. Zinsen und die gestiegenen Baukosten drücken die Nachfrage. Hier setzt die Handwerkskammer Cottbus auf das 14-Punkte Programm des Bundesbaugipfels aus dem September letzten Jahres. „Besonders wichtig ist die bessere Ausgestaltung der KfW-Programme insbesondere zur Eigenheimförderung von Familien. Wir begrüßen, dass KfW-Effizienzhaus 40 als verbindlicher Neubaustandard ausgesetzt wurde“, sagt HWK-Präsidentin Corina Reifenstein.

Um die Baukosten zu senken und Anreize zu schaffen, müssen die Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbssteuer (Aussetzen oder Reduzierung bei Ersterwerb) und ein rechtssicherer Gebäudetyp E zügig umgesetzt werden. Mit dem „Gebäudetyp E“ kann rechtssicher und einvernehmlich auf Baunormen, die über die gesetzlichen Schutzvorschriften hinausschießen, verzichtet werden.

Öffentliche Hand als weiterer Impulsgeber

Als dritten Impulsgeber sieht die HWK die öffentliche Hand (Land, Landkreise und Kommunen) in der Pflicht, ihre geplanten Vorhaben durchzuführen und wenn möglich auszubauen. Zudem kann es nicht mehr sein, dass – wie oft praktiziert – ausschließlich der billigste Anbieter zum Zuge kommt. „Die Lausitzer Unternehmen zahlen ihre Steuern in der Lausitz. Viele Betriebe sind Sponsor von Vereinen und helfen in ihrer Heimat, wo sie können. Das sollten die Vergabestellen berücksichtigen, wenn sie Aufträge wegen ein paar Hundert Euro an Firmen vergeben, die Hunderte Kilometer entfernt ihren Sitz haben“, erläutert Corina Reifenstein.

Weitere Forderungen der HWK sind die Beschleunigung der Planungsund Genehmigungsverfahren sowie die Vereinfachung der Bauordnung. „Wichtig ist, dass jetzt alle Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen und Landkreisen unverzüglich an einem Strang ziehen, um so verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Nur so können wir einen großen Crash im Baubereich in diesem Jahr verhindern“, so die Bauingenieurin.

PM – 25. Januar 2024