Langfristig helfen: Land übernimmt 100 Prozent der Corona-Einnahmeausfälle von Kultureinrichtungen
Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen greift: Das Kulturministerium hat seit Mai bereits 91 Bescheide an Kultureinrichtungen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro erlassen. Insgesamt sind bislang mehr als 160 Anträge im Kulturministerium eingegangen, die mit Hochdruck bearbeitet werden. Das Land Brandenburg hat die finanzielle Hilfestellung im Rahmen der Corona-Kulturhilfe, die ursprünglich bis zum 1. August befristet war, bis zum Jahresende verlängert und erweitert. Von dem Programm können kommunale Einrichtungen genauso profitieren wie gemeinnützige Vereine – unabhängig davon, ob sie „vor Corona“ vom Land gefördert worden sind.
Kulturministerin Manja Schüle: „Die Corona-Krise trifft unsere Kultureinrichtungen hart: Öffentliche Konzerte sind fast vollständig verstummt, Theaterbühnen nahezu verwaist, Lesungen größtenteils abgesagt – und dennoch laufen Kosten für Gehälter, Mieten und Verwaltung weiter. Mit unserem Unterstützungsprogramm für die Kultureinrichtungen in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro wollen wir Einnahmeausfälle ausgleichen und die Einrichtungen so stabilisieren, dass sie eigenständig weiterbestehen können. Damit sichern wir die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs. Ich freue mich, dass wir in der ersten Runde vor allem viele kleine Träger, Vereine und Einrichtungen mit unserer Corona-Hilfe unterstützen können – sie sind diejenigen, denen die Einnahmeverluste am meisten zu schaffen machen. Da uns die Pandemie weiter im Griff hat, ist es das richtige Signal, den Förderzeitraum bis zum Ende des Jahres zu verlängern“, so Ministerin Schüle. „In der ersten Runde kam es darauf an, die Einnahmeausfälle durch abgesagte Veranstaltungen zu kompensieren und damit bewährte Strukturen für die Zukunft zu erhalten. Jetzt geht es darum, Kultur unter den schwierigen Corona-Bedingungen wieder zu ermöglichen – in kleineren Formaten und unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Das Land übernimmt auch hier die Einnahmeausfälle, die infolge der Besucherbeschränkungen entstehen. Aber: Kultur lebt vom Miteinander. Deswegen mein Aufruf: Jeder kann mit kleinen Taten und Gesten zum Erhalt unserer kulturellen Vielfalt beitragen, mit Spenden, mit dem Kauf von Gutscheinen, mit dem Verzicht auf Erstattung von Tickets für ausgefallene Veranstaltungen.“
Die wichtigsten Neuerungen der aktualisierten Kultur-Richtlinie sind:
Es werden erhöhte Personal- und Sachausgaben berücksichtigt. Die können etwa dadurch entstehen, dass kleine bauliche Veränderungen erforderlich sind, um den Ministabstand im Zuschauerraum zu gewährleisten.
Nach der überarbeiteten Richtlinie kann die gesamte Deckungslücke geschlossen werden.
Alle Kultureinrichtungen, die durch die bisherige Richtlinie unterstützt wurden, können eine Änderung der erlassenen Festsetzung für die ausgabebereinigten Einnahmeausfälle beantragen.
Die Ende April gestartete Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort online abrufbar.
PM