Bezahlkarte für Asylsuchende in Brandenburg: Ein Schritt zur Modernisierung der staatlichen Unterstützung
Zitat von Nico Hillmann am 14. Mai 2024, 16:59 Uhr
In einer bedeutenden Entwicklung für die Asylpolitik Brandenburgs hat Ministerpräsident Dietmar Woidke die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende bestätigt. Diese Maßnahme soll eine transparente und effiziente Verteilung der staatlichen Leistungen gewährleisten. Die Absichtserklärung hierzu wurde in der Potsdamer Staatskanzlei unterzeichnet und markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einem modernen Unterstützungssystem.
Die Bezahlkarte ermöglicht es, dass Asylsuchende ihre Ausgaben für den Lebensunterhalt eigenständig verwalten können, allerdings mit dem neuen Aspekt, dass der verfügbare Bargeldbetrag reduziert wird. Für Erwachsene sind künftig 50 Euro und für Minderjährige 25 Euro pro Monat in bar verfügbar. Die Details zu Einschränkungen bei der Kartenverwendung, wie bei Glücksspielen oder Geldtransfers, sind noch Gegenstand weiterer Diskussionen zwischen dem Land und den Kommunen.
Die Vorteile der Karte liegen nicht nur in der finanziellen Autonomie für die Betroffenen, sondern auch in der administrativen Entlastung der Kommunen. Jeder erwachsene Asylsuchende erhält eine eigene Karte, was insbesondere Frauen die Kontrolle über die ihnen zustehenden Mittel erleichtern könnte. Die Einführung der Karte wird zudem als Beitrag im Kampf gegen Schleuserkriminalität und Missbrauch der Leistungen gesehen, da sie nur noch für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.
Der landesweite Einsatz der Karte, der auch in Erstaufnahmeeinrichtungen gelten soll, ist für diesen Sommer geplant. Dies ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den Kommunen, um eine einheitliche und weitgehend einheitlich eingesetzte Lösung zu schaffen. Die Staatskanzlei und eine spezielle Arbeitsgruppe koordinieren die Implementierung, wobei das Land die Kosten für das Vergabeverfahren und die Einführung der Karte trägt.
Die Bezahlkarte repräsentiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer geregelten und modernen Migrationspolitik, behält dabei jedoch ihre Rolle als Teil einer umfassenderen Strategie zur Bewältigung der Flüchtlingskrise, wobei weiterhin die Reduzierung illegaler Migration auf EU-Ebene im Fokus steht.
PM/red 14.05.2024
In einer bedeutenden Entwicklung für die Asylpolitik Brandenburgs hat Ministerpräsident Dietmar Woidke die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende bestätigt. Diese Maßnahme soll eine transparente und effiziente Verteilung der staatlichen Leistungen gewährleisten. Die Absichtserklärung hierzu wurde in der Potsdamer Staatskanzlei unterzeichnet und markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einem modernen Unterstützungssystem.
Die Bezahlkarte ermöglicht es, dass Asylsuchende ihre Ausgaben für den Lebensunterhalt eigenständig verwalten können, allerdings mit dem neuen Aspekt, dass der verfügbare Bargeldbetrag reduziert wird. Für Erwachsene sind künftig 50 Euro und für Minderjährige 25 Euro pro Monat in bar verfügbar. Die Details zu Einschränkungen bei der Kartenverwendung, wie bei Glücksspielen oder Geldtransfers, sind noch Gegenstand weiterer Diskussionen zwischen dem Land und den Kommunen.
Die Vorteile der Karte liegen nicht nur in der finanziellen Autonomie für die Betroffenen, sondern auch in der administrativen Entlastung der Kommunen. Jeder erwachsene Asylsuchende erhält eine eigene Karte, was insbesondere Frauen die Kontrolle über die ihnen zustehenden Mittel erleichtern könnte. Die Einführung der Karte wird zudem als Beitrag im Kampf gegen Schleuserkriminalität und Missbrauch der Leistungen gesehen, da sie nur noch für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.
Der landesweite Einsatz der Karte, der auch in Erstaufnahmeeinrichtungen gelten soll, ist für diesen Sommer geplant. Dies ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den Kommunen, um eine einheitliche und weitgehend einheitlich eingesetzte Lösung zu schaffen. Die Staatskanzlei und eine spezielle Arbeitsgruppe koordinieren die Implementierung, wobei das Land die Kosten für das Vergabeverfahren und die Einführung der Karte trägt.
Die Bezahlkarte repräsentiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer geregelten und modernen Migrationspolitik, behält dabei jedoch ihre Rolle als Teil einer umfassenderen Strategie zur Bewältigung der Flüchtlingskrise, wobei weiterhin die Reduzierung illegaler Migration auf EU-Ebene im Fokus steht.
PM/red 14.05.2024