Ferienzuschüsse für Familien – Land stellt 380.000 Euro zur Verfügung

Das Familienministerium unterstützt auch in diesem Jahr Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub und stellt dafür 380.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. „Ferienzeit ist Familienzeit, das gilt ganz besonders in diesen Tagen, in denen Familien wegen der Corona-bedingten Einschränkungen stark belastet sind. Darum freue ich mich ganz besonders über die Ferienzuschüsse, damit möglichst alle die Chance auf einen unbeschwerten Urlaub haben“, sagte Familienministerin Ursula Nonnemacher.

Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Auch für die am 25. Juni beginnenden Sommerferien können noch Anträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden. Familienministerin Ursula Nonnemacher: „Viele Familien könnten sich ohne diese Unterstützung keinen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Gerade für Kinder ist das Verreisen in den Ferien etwas ganz Besonderes. Die gemeinsamen Erlebnisse mit der Familie stärken sie und verstärken die Bindung in der Familie. Ausruhen, Spaß haben und gemeinsam Neues entdecken – das wollen wir unterstützen.“ Im vergangenen Jahr profitierten mehr als 1.300 Familien von dem Angebot.

In diesem Jahr muss der geplante Urlaub sicher vermehrt in der Region stattfinden. Dafür gibt es zum Beispiel die „Familienferienstätten“, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Nähere Informationen zu den in ganz Deutschland vorhandenen Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter www.urlaub-mit-der-familie.de zu finden. Aber auch jede andere, für den Zweck der Familienerholung geeignete, Ferienunterkunft kann gewählt werden.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Der Zuschuss soll für mindestens vier und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden und muss vor Reiseantritt beantragt werden. Alle Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Telefon: 0355 2893-800 oder 0355 2893-853 oder unter www.lasv.brandenburg.de.

Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie: Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr geplantes Urlaubsziel geöffnet hat!

PM