Bundestagswahl 2025: Wichtige Hinweise für Wähler im Wahlkreis 65
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Alle Wahlberechtigten im Wahlkreis 65 (Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz) sollten sich rechtzeitig informieren und ihre Wahlbenachrichtigung bereithalten. Diese wurde bis spätestens 2. Februar zugestellt. Falls sie verloren geht, kann am Wahltag mit einem gültigen Ausweisdokument gewählt werden. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte umgehend die zuständige Wahlbehörde kontaktieren.
Der Kreiswahlausschuss hat alle Direktkandidaten bestätigt, und die Stimmzettel sind gedruckt. Die Wahlunterlagen wurden an die kommunalen Wahlbehörden verteilt. Die Urnenwahl im Wahllokal bleibt der bevorzugte Weg der Stimmabgabe. Alternativ steht die Briefwahl zur Verfügung. Dafür kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt oder über den QR-Code online gestellt werden. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen. Die Deutsche Post empfiehlt, Wahlbriefe bis spätestens 20. Februar aufzugeben, um eine fristgerechte Zustellung zu gewährleisten.
Wer Zeit sparen möchte, kann seine Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abholen und vor Ort wählen. Trotz beantragter Briefwahl ist eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich – jedoch nur mit dem Wahlschein und einem Ausweisdokument.
Bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag kann die Briefwahl noch bis 15 Uhr beantragt werden. Eine bevollmächtigte Person darf den Antrag stellen und die Unterlagen abholen.
PM/red 07.02.2025