Gefährdungssituation für die Eigentümer und Bewohner des Pappelweges in Lauchhammer bekannt gegeben
Am 25. Juni 2020 hat auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Lauchhammer, Roland Pohlenz, eine gemeinsame Informationsveranstaltung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und des Landkreises OSL sowie des Bergbausanierers LMBV für Eigentümer und Anwohner im Bereich des Pappelwegs in Lauchhammer stattgefunden.
Hierbei informierte die LMBV über die geotechnischen Untersuchungsergebnisse für den Bereich des Wohngebietes Pappelweg in Lauchhammer. Die von der LMBV beauftragten Gutachter hatten für diesen Bereich die Verkippungstechnologie und Kippenzusammensetzung der früheren Braunkohlentagebaue untersucht, mit dem Ziel, notwendige Sicherungsmaßnahmen festzulegen. Die gutachterliche Einschätzung lautet, dass aufgrund der komplizierten geologischen und geotechnischen Situation eine Gefährdungssituation besteht und die Nutzung der Wohngebäude und der in angrenzenden Gartengrundstücken genutzten Gebäude langfristig nicht aufrechterhalten werden kann. Der Landkreis prüft derzeit die Beauftragung eines weiteren Gutachtens.
Die weiteren Schritte werden nun von einer Adhoc-Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landkreises, des Landes Brandenburg, der Stadt Lauchhammer und der LMBV unter enger Einbeziehung der betroffenen Bürger abgestimmt.
„Nach der Grubenteichsiedlung und der Wilhelm-Külz-Straße ist nunmehr nach momentaner Gutachterlage eine dauerhafte Nutzung der Grundstücke im Bereich Pappelweg nicht mehr möglich. Weitere Untersuchungen sind notwendig, jedoch ist es mir ein Anliegen, die Bewohner zeitnah über die bereits vorliegenden gutachterlichen Erkenntnisse und Einschätzungen der Behörden zu informieren. Über weitere Entwicklungen werden die Anwohner des Pappelwegs und die Stadt Lauchhammer unterrichtet“, erklärt Landrat Siegurd Heinze und betont: „Letztendlich gilt es, nun gemeinsam Lösungen für die Zukunft der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu finden.“
„Die LMBV wird mit Ihren Erfahrungen in der Bergbausanierung – und hier besonders in und um Lauchhammer – die zuständigen Behörden auf Grundlage einer Vereinbarung bei der Lösung der anstehenden Herausforderungen zur Seite stehen und als unterstützende Projektträgerin gemeinsam mit den Betroffenen Handlungsoptionen aufzeigen“, so Gerd Richter, LMBV-Sanierungsbereichsleiter Lausitz.
„Die Landesregierung ist sich der Härten für die betroffenen Anwohner sehr bewusst. Wie schon in der Grubenteichsiedlung und aktuell in der Wilhelm-Kültz-Straße werden wir alles dafür tun, dass im Rahmen der Möglichkeiten des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung den Betroffenen das größtmögliche Maß an Entschädigung zukommt. Zunächst wird es aber darauf ankommen, Gefahrenlage und Sanierungsbedarf konkret festzustellen und daraus Handlungskonzepte abzuleiten“, erläutert Jan Drews, Abteilungsleiter Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL).
Hintergrundinformationen:
Das heutige Stadtgebiet von Lauchhammer ist durch intensiven, lange währenden Braunkohlenbergbau geprägt. In und um die ehemaligen Ortschaften der heutigen Stadt Lauchhammer wurden bereits Mitte des 19. Jahrhunderts kleinere Tiefbaugruben betrieben. Ab Ende des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten kleineren Tagebaue. Aufgrund der sich weiter entwickelnden umliegenden Großtagebaue und der damit nahezu dauerhaften Absenkung des Grundwassers wurden Siedlungen für die Bergleute unter anderem auf gekippten Flächen im heutigen Stadtgebiet errichtet. Seit Beendigung des Bergbaus Anfang der 1990er Jahre steigt das Grundwasser wieder an. Damit verbunden sein können Vernässungen von Gebäuden, aber auch Gefährdungen im Zusammenhang mit möglichen Verflüssigungen im Untergrund, die bis hin zum Geländeeinbruch eine Gefahr für die darauf befindlichen Gebäude darstellen.
Die LMBV führt als Projektträgerin im Auftrag von Bund und Braunkohleländern im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung Untersuchungen für diese Folgen des Grundwasserwiederanstiegs durch. Für die Durchführung von erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen sind die genannten weiteren Abstimmungen erforderlich.
PM