Steuerentlastungen in Senftenberg
Die Stadt Senftenberg weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote nutzen können.
Anträge auf Herabsetzung von Steuermessbeträgen für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen können ab sofort vereinfacht bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden. Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Der neue Antrag steht auf der Webseite des Ministeriums der Finanzen und für Europa https://mdfe.brandenburg.de zum Download bereit.
Darüber hinaus verweist die Stadt Senftenberg darauf, dass bei den von der Stadt erhobenen Steuern:
- Gewerbesteuer,
- Grundsteuer,
- Hundesteuer sowie
- Vergnügungssteuer
die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Stundung zu stellen. Die nachweislich unmittelbar von Corona betroffenen Steuerpflichtigen können ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern und Abgaben stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden.
Für die vom Finanzamt erhobenen Steuern, wie die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer, wenden sich Betroffene bitte unmittelbar an das dafür zuständige Finanzamt.
PM