Landkreis OSL erlässt Allgemeinverfügungen für Großveranstaltungen und Rückkehrende aus Risikogebieten
Ab sofort und bis auf Widerruf gelten brandenburgweit einheitliche Regelungen im Hinblick auf die Durchführung von Veranstaltungen sowie neue Bestimmungen für Rückkehrende aus Risikogebieten. Darüber informierte am Donnerstagnachmittag das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV). Die entsprechenden Allgemeinverfügungen (AV) veröffentlichte die Kreisverwaltung heute auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de und in den kommenden Tagen über die bekannten Kanäle (Kreisanzeiger; Amtsblatt).
Die Einschränkungen gelten aber bereits jetzt. Darauf weist die Kreisverwaltung OSL ausdrücklich hin.
Es gilt:
Großveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen sind bis auf weiteres untersagt. Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden müssen den Kreisbehörden schriftlich oder elektronisch per E-Mail angezeigt werden. [Adressat: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Gesundheitsamt, Großenhainer Straße 62, 01968 Senftenberg; veranstaltungsanzeige@osl-online.de]. Hierfür reicht ein formloses Schreiben. Die notwendigen Angaben können der AV entnommen werden. Die Behörde prüft und entscheidet dann, ob die Veranstaltung stattfinden kann.
Die Kreisverwaltung appelliert hierbei auch an das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalter und der Besucher. Die eigenverantwortliche Absage einer Veranstaltung kann jederzeit erfolgen, auch ohne Bestätigung durch das Gesundheitsamt.
Außerdem gilt ab sofort für alle Reise-Rückkehrenden: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet (dazu zählt der Landkreis Heinsberg in NRW) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Heime, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht betreten.
In Krankenhäusern gilt dies natürlich nicht für behandlungsbedürftige Patienten. Für medizinisches Personal, das sich in Risikogebieten aufgehalten hat, gelten Ausnahmen: Ohne Symptome darf es in medizinischen Einrichtungen zwar arbeiten, muss aber bei Kontakt mit Patienten Schutzausrüstung tragen. Außerdem wird kontinuierlich ein Corona-Test gemacht. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen Kindertageseinrichtungen, einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen sowie die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte. (Quelle: PM MSGIV vom 12. März 2020)
Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.
Stand Landkreis OSL / Kontaktpersonen in Lübbenau negativ
Derweil bleibt es in OSL bei den bislang zwei nachgewiesenen Erkrankungen. Zwischenzeitlich befinden sich in OSL etwa 100 Personen, unabhängig von den bekanntgegeben Fällen und damit aus verschiedenen Gründen heraus, vorsorglich in häuslicher Quarantäne. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich dabei um eine Vorsorgemaßnahme handelt, um das Risiko der Ausbreitung möglichst gering zu halten. Eben aus diesem Grund werden nicht nur erkrankte Personen, sondern auch die mit im Haushalt lebenden Personen, vorsorglich in häusliche Quarantäne versetzt.
„Das bedeutet jedoch nicht, dass von diesen Personen automatisch eine Gefahr ausgehen würde oder zuvor ausgegangen wäre“, macht Amtsleiterin Dr. Susanne Rosenthal aus aktuellem Anlass deutlich.
In Lübbenau/Spreewald wurden derweil die potenziellen Kontaktpersonen zu dem Erkrankten erwartungsgemäß negativ getestet (also kein „Corona“). „Ein solch vorbildliches Verhalten wie in diesem Fall wünschen wir uns von allen begründeten Verdachtsfällen. Der Erkrankte hatte bereits direkt nach seiner Rückkehr aus dem Risikogebiet vorsorglich durch räumliche Trennung den Kontakt zu seinen engen Kontaktpersonen gemieden. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass sich das neuartige Coronavirus nicht weiterverbreitet.“ Auch wenn eine Ansteckungsgefahr damit von vornherein als äußerst gering galt, musste das Gesundheitsamt dennoch vorsorglich aktiv werden und die häusliche Quarantäne aussprechen. Das Ergebnis belegt nun: Eine Ansteckungsgefahr durch die Kontaktpersonen war zu keiner Zeit gegeben.
Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen Allgemeinverfügung für Reiserückkehrende aus RisikogebietenPM