Klinikum öffnet Ambulanzen

Ab Freitag, den 15. Mai, ist der Einlass ins Krankenhaus Senftenberg für Patienten, die in die Notaufnahme oder an Wochenenden in die Ärztliche Bereitschaftspraxis möchten, wieder über den Haupteingang gewährleistet. Nach wie vor gelten das Tragen eines Mundschutzes sowie das Händedesinfizieren bei Betreten des Gebäudes für jeden Patienten und Mitarbeiter. Die Aufnahme über das Sichtungszelt ist zeitgleich eingestellt. Um im Fall steigender Infektionszahlen die medizinische Versorgung anpassen und schnell reagieren zu können, bleibt das Zelt zunächst weiterhin stehen. Für Notfälle und akute Erkrankungen sowie den Rettungsdienst steht die ursprüngliche Notaufnahme wieder für alle Patienten zur Verfügung.

Ambulanzen wieder geöffnet

Unter Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen hat das Klinikum Niederlausitz in Senftenberg die Gefäßambulanz, die Psychiatrische Institutsambulanz sowie die Ambulanzen der Unfallchirurgie und Neurotraumatologie wieder an den gewohnten Standorten geöffnet. Auch die ambulante Physiotherapie hat an beiden Standorten wieder ihre Arbeit aufgenommen. Der Zugang zu den ambulanten Behandlungen wird jeweils über den Haupteingang und eine entsprechende Wegeführung gewährleistet. Patienten werden gebeten einen eigenen Mundschutz zu tragen.

Durch die Schwerpunktsetzung auf die Akut- und Notfallversorgung sowie die strengen Schutzmaßnahmen hat das Klinikum Niederlausitz ohne eine große Ansteckungswelle eine adäquate medizinische Versorgung der Bevölkerung im Landkreis sowie von Covid-19-Patienten zu jeder Zeit gesichert. Der erste im Klinikum aufgenommene an Corona erkrankte Patient konnte nach schwerem Krankheitsverlauf und mehreren Wochen auf der Intensivstation als genesen entlassen werden.

Mittlerweile werden die Kapazitäten vermehrt auf die Patienten gerichtet, die gewartet haben und dringend stationär versorgt werden müssen. Zum Schutz dieser sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält das Klinikum Niederlausitz zunächst weiter an dem Besuchsstopp fest. Nur im Einzelfall werden Ausnahmen von diesem Besuchsverbot gemacht: Lebensbedrohlich Erkrankte dürfen von einem Angehörigen besucht sowie Schwangere zur Geburt von einer Person begleitet werden.

PM