Geierswalder See wird offiziell für das Angeln freigegeben
Ab dem 8. Juli 2020 um 15 Uhr, wird der Geierswalder See für das Angeln freigegeben. Vormittags trafen sich bereits Vertreter der Arbeitsgemeinschaft „Lausitzer Seenland“ (ARGE), welche am Geierswalder See fischereiausübungsberechtigt ist, sowie geladene Vertreter sächsischer und brandenburger Ministerien, um gemeinsam mit Vertretern der LMBV (als Seeherstellerin, Eignerin und Verpächterin des Fischereirechtes) die Freigabe offiziell zu besiegeln. Nach einer kurzen Vorstellung der Ziele der ARGE ist ein Initial-Fischbesatz (Erstbesatz) vorgenommen worden.
Ab 15 Uhr durfte das frisch freigegebene Gewässer im Lausitzer Seenland unter Beachtung der geltenden Regelungen beangelt werden. Angeln dürfen vorerst nur Mitglieder des Landesanglerverbandes Brandenburg (LAVB) sowie des Landesverbandes Sächsischer Angler
(LVSA). Mitglieder des LAVB benötigen zudem ein gültiges Fangbuch / Erlaubnisschein des LVSA. Gastangelkarten können vorerst nicht ausgegeben werden. Dies ist jedoch für die Zukunft vorgesehen.
Weitere Informationen:
– Für die Befahrung des Geierswalder Sees mit dem Boot gilt die derzeit gültige Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen mit Stand vom 24. April 2018: https://www.lds.sachsen.de/umwelt/?ID=16471&art_param=946
– Über mögliche Bootseinlassstellen am Geierswalder See bzw. am Senftenberger See kann man sich auf der Seite des Lausitzer Tourismusverbandes informieren: https://www.lausitzerseenland.de/
– Alle Regelungen zum Angeln am Geierswalder See sind im Angelatlas-Sachsen (App bzw. Webseite) zu finden: http://angelatlas-sachsen.de/#D07-170
PM