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Mehr Autonomie für Brandenburger Schulen: Einführung eines Schulbudgets auf Basis eines Sozialindex

 

Ab dem 1. Februar 2024 ermöglicht das Land Brandenburg seinen Schulen eine erhöhte Autonomie durch die Einführung eines Schulbudgets für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025. Unter bestimmten Rahmenbedingungen können Schulen nun eigenständig über Finanzmittel verfügen. Die Grundlage für die Budgetfestlegung bildet ein neu entwickelter schulscharfer Sozialindex. Dieser stammt vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Damit wird ein weiteres bildungspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt.

Bildungsminister Steffen Freiberg betont die Erfolgsgeschichte von Schulbudgets. Er erklärt, dass dieses Modellprojekt auf den positiven Erfahrungen des Programms "Aufholen nach Corona" basiert. Der neu eingeführte Sozialindex dient als Steuerungsinstrument, um einen fairen Vergleich bei erreichten Bildungsergebnissen zu ermöglichen und die Bildungsgerechtigkeit zu stärken. Ziel ist es, dass die soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler nicht länger ihren Bildungsweg vorbestimmt.

Sozialindex als Schlüssel

Die Schulbudgets, die ab dem 1. Februar 2024 verfügbar sind, wurden auf Grundlage des MBJS-Sozialindex berechnet. Dieser berücksichtigt die sozioökonomischen Hintergründe der Schülerschaft anhand von Variablen. Diese sind beispielsweise die SGB-II Quote, der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit nicht-deutscher Verkehrssprache und der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Das Schulbudget steht allen öffentlichen Schulen in vier Kategorien je nach sozialer Belastung zur Verfügung. Für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 stehen insgesamt 3,6 Millionen Euro zur Verfügung. Davon steht im aktuellen Schuljahr eine Summe von rund 1,8 Millionen Euro bereit.

Die Verwendungsmöglichkeiten des Schulbudgets sind vielfältig und reichen von der Ausweitung von Ganztagsangeboten über die Begabungsförderung bis hin zur Unterstützung von Lehrkräften und externen Fachleuten. Allerdings gibt es klare Einschränkungen, etwa bezüglich der Einstellung von Lehrkräften oder der Nutzung für schulträgerverantwortete Aufgaben.

Die Verwaltung und Überprüfung des Schulbudgets obliegt dem MBJS und den staatlichen Schulämtern. Die Schulen können mit ihren Kooperationspartnern Verträge abschließen, die dem staatlichen Schulamt zur Prüfung vorgelegt werden. Die Schulleitung ist für die Einhaltung des Budgets verantwortlich.

Das Schulbudget ist ein Modellprojekt, das Anpassungen ermöglicht, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Minister Freiberg betont: "Wir schauen, wie es funktioniert, was funktioniert, und können, wie es dem Charakter eines Modelprojekts entspricht, Anpassungen vornehmen."

PM / red - 27. Januar 2024