EU stärkt Schutz für Wölfe: Abschuss nur in Ausnahmefällen erlaubt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil zum Schutz von Wölfen in Europa gefällt. Demnach dürfen Wölfe nur in absoluten Ausnahmefällen gejagt werden. Wirtschaftliche Gründe allein sind nicht ausreichend, um den Abschuss dieser geschützten Tiere zu rechtfertigen.
Das Urteil geht auf eine Klage von Tierschutz- und Umweltorganisationen zurück, die nach dem Abschuss eines Wolfes in Tirol vor Gericht zogen und Erfolg hatten. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit eines strikten Schutzes der Wolfspopulation in den Alpen, die als zu klein für den Erhalt der Art gilt.
Allerdings gibt es Unterschiede innerhalb Europas. In Brandenburg, wo über 50 Wolfsrudel leben, könnten mehr Ausnahmen erlaubt sein. Im letzten Jahr wurden dort über 1500 Weidetiere von Wölfen gerissen. Der Landesjagdverband fordert daher, den Abschuss von Wölfen, die Schaden anrichten, zur Routine zu machen. Diese Forderung steht im Gegensatz zu den strengen Schutzauflagen des EuGH, spiegelt aber die Herausforderungen wider, denen sich die Region gegenübersieht.
Das Urteil des EuGH hat somit weitreichende Implikationen für das Management und den Schutz von Wölfen in Europa. Während in Regionen mit geringen Wolfspopulationen strenge Schutzmaßnahmen unabdingbar sind, bleibt die Frage offen, wie stark frequentierte Gebiete wie Brandenburg mit den Herausforderungen umgehen sollen, die eine große Wolfspopulation mit sich bringt.
PM/red 16.07.2024