Nutzung von Grundwasser in Schwarzheide weiterhin verboten

 

Die Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser in Schwarzheide bleibt weiterhin verboten. Dieses Verbot, das erstmals im Amtsblatt Nr. 06/2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 17. März 2020 veröffentlicht wurde, ist nach wie vor gültig. Ziel ist es, die Gesundheit der Einwohner vor der Belastung durch den Schadstoff Mecoprop (MCPP) zu schützen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises kann auf der offiziellen Website eingesehen werden. Sie umfasst folgende Regelungen:

  • Entnahme und Ableiten von Grundwasser ist untersagt.
  • Das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser ist verboten.
  • Erdarbeiten, die die Grundwassererschließung betreffen, sind nicht erlaubt.
  • Wasserentnahmen aus dem Wasserturmgraben und dem Peisker Graben sind verboten.

Diese Maßnahmen betreffen sowohl den privaten als auch den öffentlichen Gebrauch des Wassers. Die hohe Belastung des Grundwassers mit Mecoprop (MCPP) erfordert diese strengen Regeln, da die Schadstoffwerte noch immer über den festgelegten Grenzwerten liegen und keine schnelle Verbesserung in Sicht ist. Das Verbot dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und bleibt daher bestehen.