Neue Grundsteuern in Großräschen

Die Stadt Großräschen versendet im Januar an ihre Steuerpflichtigen neue Steuerbescheide.

Grund ist die Anhebung der Grundsteuerhebesätze. Sie wurde von den Stadtverordneten bei der SVV im letzten Dezember beschlossen. Aus den Bescheiden gehen die Gesamthöhe der Steuerforderung sowie die jeweiligen Zahlungstermine hervor. Die 1. Fälligkeit ist der 15.02.2022. Um Zahlungsrückstände zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung um die rechtzeitige Anpassung von Daueraufträgen bei der Bank.

Steuerpflichtige, welche der Stadt Großräschen eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, brauchen nichts unternehmen.

Red