Wohnungsgenossenschaften kooperieren in und für Lauchhammer
Zitat von Martin Hanschick am 10. Dezember 2020, 16:25 UhrDie GWG-GenerationsWohnungsGenossenschaft Lauchhammer eG und die Wohnungsgenossenschaft „Am Lauch“ eG haben mit der Stadt Lauchhammer eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Stadt- und Unternehmensplanungen sowie intensiver Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) wurden maßgebliche Entwicklungsziele neu ausgerichtet und im Jahr 2020 fortgeschrieben. Diese sind nun in einer verbindlichen Vereinbarung festgehalten.
Im Ergebnis verfolgen die Beteiligten eine städtebauliche Entwicklung, die einen Schwerpunkt auf das Stadtzentrum mit der Neustadt I setzt. Diese Entwicklung muss unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen einer stärkeren Modernisierung von Objekten in der Neustadt I als bislang geplant einerseits und der Umgestaltung und Stabilisierung verbleibender Kerne in den Neustädten II und III andererseits erfolgen.
Die Beteiligten sind überzeugt, dass dieser Weg nur in enger Abstimmung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Genossenschaften realisiert werden kann.
Red
Die GWG-GenerationsWohnungsGenossenschaft Lauchhammer eG und die Wohnungsgenossenschaft „Am Lauch“ eG haben mit der Stadt Lauchhammer eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Stadt- und Unternehmensplanungen sowie intensiver Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) wurden maßgebliche Entwicklungsziele neu ausgerichtet und im Jahr 2020 fortgeschrieben. Diese sind nun in einer verbindlichen Vereinbarung festgehalten.
Im Ergebnis verfolgen die Beteiligten eine städtebauliche Entwicklung, die einen Schwerpunkt auf das Stadtzentrum mit der Neustadt I setzt. Diese Entwicklung muss unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen einer stärkeren Modernisierung von Objekten in der Neustadt I als bislang geplant einerseits und der Umgestaltung und Stabilisierung verbleibender Kerne in den Neustädten II und III andererseits erfolgen.
Die Beteiligten sind überzeugt, dass dieser Weg nur in enger Abstimmung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Genossenschaften realisiert werden kann.
Red