Verbesserungen für Überbrückungshilfe 3 in Sicht
Zitat von Martin Hanschick am 13. April 2021, 13:32 UhrBei der aktuellen Überbrückungshilfe III für von Corona betroffene Unternehmen mit Umsatzeinbruch wird es Verbesserungen ab Ende April geben, darüber informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus. „Dies betrifft zum Beispiel junge Unternehmen, die sich vor dem 31. Oktober 2020 gegründet haben. Sie sind fortan antragsberechtigt. Das war ein überfälliger Schritt“, sagt Dan Hoffmann, zuständig für Finanzierungs- und Förderungsfragen bei der IHK.
Auch die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozent erhöht. „Wer einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnet, sollte die Überbrückungshilfe III für den maximal möglichen Zeitraum mit einem Antrag beanspruchen“, rät Hoffmann. „Auch umgesetzte Digitalisierungsmaßnahmen können als Fixkosten angesetzt werden, das ist eine Art Investitionsförderung.“ Welche Kosten für Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen genau erstattet werden, zeigt eine Übersicht auf der IHK-Homepage.
Zudem werden Unternehmen und Soloselbstständige mit der Schlussabrechnung zu den erhaltenen Hilfen nun auch ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III erhalten. Und: wer einen Antrag auf November- oder Dezemberhilfe 2020 gestellt hat, soll diesen zurücknehmen können, wenn der Betrieb mit der Überbrückungshilfe III besser fährt.
Welches Hilfsprogramm optimal zu den Betroffenen passt, darüber informieren die Brandenburger Industrie- und Handelskammern und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in einem gemeinsamen
Webinar „Überbrückungshilfe III vs. Neustarthilfe: Wie ich Neustarthilfe beantrage“
am 15. April um 10 Uhr.Anhand eines Praxisbeispiels wird aufgezeigt, wie die Antragstellung bei der Neustarthilfe funktioniert und worauf besonders geachtet werden sollte.
Informationen und Anmeldung bei erteilt Dan Hoffmann, IHK Cottbus, Telefon: 0355 365 1551, E-Mail: dan.hoffmann@cottbus.ihk.de
PM
Bei der aktuellen Überbrückungshilfe III für von Corona betroffene Unternehmen mit Umsatzeinbruch wird es Verbesserungen ab Ende April geben, darüber informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus. „Dies betrifft zum Beispiel junge Unternehmen, die sich vor dem 31. Oktober 2020 gegründet haben. Sie sind fortan antragsberechtigt. Das war ein überfälliger Schritt“, sagt Dan Hoffmann, zuständig für Finanzierungs- und Förderungsfragen bei der IHK.
Auch die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozent erhöht. „Wer einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnet, sollte die Überbrückungshilfe III für den maximal möglichen Zeitraum mit einem Antrag beanspruchen“, rät Hoffmann. „Auch umgesetzte Digitalisierungsmaßnahmen können als Fixkosten angesetzt werden, das ist eine Art Investitionsförderung.“ Welche Kosten für Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen genau erstattet werden, zeigt eine Übersicht auf der IHK-Homepage.
Zudem werden Unternehmen und Soloselbstständige mit der Schlussabrechnung zu den erhaltenen Hilfen nun auch ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III erhalten. Und: wer einen Antrag auf November- oder Dezemberhilfe 2020 gestellt hat, soll diesen zurücknehmen können, wenn der Betrieb mit der Überbrückungshilfe III besser fährt.
Welches Hilfsprogramm optimal zu den Betroffenen passt, darüber informieren die Brandenburger Industrie- und Handelskammern und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in einem gemeinsamen
Webinar „Überbrückungshilfe III vs. Neustarthilfe: Wie ich Neustarthilfe beantrage“
am 15. April um 10 Uhr.
Anhand eines Praxisbeispiels wird aufgezeigt, wie die Antragstellung bei der Neustarthilfe funktioniert und worauf besonders geachtet werden sollte.
Informationen und Anmeldung bei erteilt Dan Hoffmann, IHK Cottbus, Telefon: 0355 365 1551, E-Mail: dan.hoffmann@cottbus.ihk.de
PM