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Landkreis Oberspreewald-Lausitz stellt erneut Großschadensereignis fest

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als zuständige Katastrophenschutzbehörde, stellt am Freitag, 03.12.2021, das Vorliegen eines Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fest.

Alexander Erbert, Leiter des Verwaltungsstabes: „Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben nicht zu einem spürbaren Rückgang der Infektionszahlen geführt. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich dynamisch in allen Bevölkerungsgruppen. Für den 3. Dezember wurden dem RKI 719 Neuinfektionen aus unserem Landkreis gemeldet.

Die pandemische Lage führt in den Klinikbereichen des Klinikums Niederlausitz zu Personalengpässen im Ärzte- und Pflegebereich und infolgedessen zu überbelegten Stationen. Nach Mitteilung des Klinikums Niederlausitz sind die derzeit betreibbaren 16 Intensivbetten dauerhaft belegt und damit ist in der Folgewirkung die Notfallversorgung im Landkreis massiv beeinträchtigt.

Um den Regelrettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu entlasten und diesen für die akute Notfallversorgung der im Landkreis befindlichen Patienten verfügbar zu halten, werden für zwischenzeitlich bereits notwendige Patientenverlegungen die Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz angefordert. Durch Verlegungen von COVID-19-Patienten in andere Krankenhäuser mittels Einsatz von Katastrophenschutzeinheiten des Landes Brandenburg ist es bisher noch gelungen, die akute Notfallversorgung der Bevölkerung im Landkreis aufrechtzuerhalten.

Es besteht jedoch die Gefahr, dass die akute Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Rettungsdienst könnte perspektivisch in den Notaufnahmen mit den Patienten gebunden sein und seine Aufgaben nur eingeschränkt bzw. nicht mehr wahrnehmen können. Daraus ergäbe sich eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der unteren Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. Weitergehende Maßnahmen werden je nach Lage einzuleiten sein.“

Das Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) definiert unter dem Begriff „Großschadensereignis“ Geschehen, die eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden und zu deren wirksamer Bekämpfung die Kräfte und Mittel der Träger des örtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes nicht ausreichen, sodass überörtliche oder zentrale Führung und Einsatzmittel erforderlich sind.

Auf den Bürger hat das Feststellen des Großschadensereignisses keine direkte Auswirkung. Die untere Katastrophenschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte) erlangt damit jedoch bei Bedarf weitreichendere Kompetenzen in ihrem Handeln.

Die Entscheidung über das Vorliegen eines Großschadensereignisses trifft die jeweils zuständige untere Katastrophenschutzbehörde. Das Feststellen eines Großschadensereignisses bildet die Vorstufe zum Ausrufen des Katastrophenfalls.

Das Schreiben zur Feststellung des Vorliegens eines Großschadensereignisses in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann unter http://www.osl-online.de eingesehen werden und wird am Freitag, 3. Dezember, im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht.

Letztmalig im Dezember 2020 hatte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der angespannten Corona-Entwicklung eine Großschadenslage in Form eines Massenanfalls von Erkrankten festgestellt. Mit der rückläufigen 7-Tages-Inzidenz im Landkreis und der Entspannung im Bereich der stationären Versorgung des Klinikums Niederlausitz wurde die Großschadenslage damalig im Februar 2021 aufgehoben.

Aktuelle Impfzahlen

In dieser Woche konnten bis zum Donnerstag durch die Impfangebote des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 1.912 Impfungen verabreicht werden. Der Hauptanteil mit 1.330 Impfungen entfällt auf die Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg.

Der Anteil an Erstimpfungen beträgt ca. 30 %.

Neben der Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg und dem mobilen Impfangebot des Impfbusses ist es in Zusammenarbeit mit der Stadt Lübbenau/Spreewald und der Johanniter-Unfall-Hilfe gelungen, am Medizinischen Zentrum Lübbenau ein weiteres Impfangebot unterbreiten zu können. Hier konnten seit Eröffnung am Dienstag 141 Impfungen durchgeführt werden. Während eine Impfung am Impfbus und der Impfstelle in Senftenberg ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist, erfolgt eine Impfung in Lübbenau ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

PM