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Innenminister Stübgen kritisiert neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr

 

nnenminister Michael Stübgen hat die Einführung eines THC-Grenzwertes in der Straßenverkehrsordnung scharf kritisiert. Der Grenzwert, der durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt wurde, soll erst ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Gesetzesinitiative aus dem Bundestag wird derzeit im Bundesrat beraten, wobei keine Zustimmungspflicht der Länderkammer besteht.

Stübgen äußerte starke Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Umsetzbarkeit der neuen Regelung. Derzeit gibt es keinen verlässlichen, sensitiven Vortest auf dem Markt, der das Erreichen des neuen THC-Grenzwertes anzeigen kann. Dies erschwert den Polizeibeamten eine rechtssichere Durchführung von Verkehrskontrollen erheblich. Ohne einen solchen Vortest bleibt die Rechts- und Handlungssicherheit auf der Strecke, was die praktische Umsetzung des Gesetzes problematisch macht.

Ein weiterer Kritikpunkt des Innenministers ist die Bevorzugung der Interessen von Cannabiskonsumenten gegenüber der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis schwer einschätzen, was das Unfallrisiko erhöht. Stübgen warnt davor, dass die Anhebung des THC-Grenzwertes die Gefahr schwerer oder tödlicher Unfälle im Straßenverkehr steigert.

Stübgen betonte, dass die Bundesregierung mit dieser Gesetzesänderung die Interessen von Cannabiskonsumenten über den Schutz der Allgemeinheit und den Rechtsstaat stelle. Zudem widerspreche das gesamte Vorhaben der Vision Zero, der sich Deutschland verpflichtet hat. Die Vision Zero strebt an, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null zu reduzieren.

PM/red 09.07.2024