Ihre Meinung zum Lausitzer Seenland

Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Crona-Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Am Mittwoch, 25.11.2020, führt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz brandenburgweit erneut die Liste der Landkreise mit den höchsten Neuinfektionen innerhalb einer Woche an. Die 7-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt bei 234,07. Ebenfalls hohe Werte verzeichnen Spree-Neiße (223,4) und Cottbus (208,7).

Die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 steigt in Summe auf 983. Derzeit sind 457 Personen infiziert. Seit Wochenbeginn sind drei weitere Personen aus dem Landkreis an den Folgen einer Coronainfektion verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 13 an. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.436 Frauen, Männer und Kinder.

Das Klinikum Niederlausitz hat die Behandlungsmöglichkeiten für Corona-Patienten innerhalb kürzester Zeit massiv aufgebaut. Doch auch diese Kapazitäten drohen inzwischen an ihre Grenzen zu stoßen. Aktuell werden im Klinikum 39 Corona-Patienten behandelt. Allein im Oktober und November 2020 waren es in Summe bereits ca. 100 Männer und Frauen. Immer wieder müssen Patienten beatmet werden. Viele Klinikum-Mitarbeiter arbeiten am Limit. Gleichzeitig ist von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen auszugehen.

Angaben zu Einrichtungen

Immer wieder werden auch an Schulen Infektionen nachgewiesen. Das MBJS veröffentlicht mittlerweile unter anderem auf Grundlage des Schuldatenerhebungsportals ZENSOS regelmäßig Angaben zur aktuellen Corona-Lage an den Schulen im Land.

Mit Stand heute befinden sich in OSL an 16 Schulen einzelne Schüler, Klassen oder Gruppen aufgrund von Kontakten zu Corona-Infizierten in 14-tägiger häuslicher Quarantäne. Mit Blick auf die Kitas sind derzeit Fälle in 6 Einrichtungen bekannt.

Wie die Staatskanzlei des Landes Brandenburg am Dienstag mitteilte, verlängert sich die Corona-Teststrategie für Kitas und Schulen zunächst um zwei weitere Monate. Damit können sich alle Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten auch noch im Dezember und Januar jeweils einmal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.

Im Ergebnis der Umsetzung ihrer Testkonzepte melden immer wieder auch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mögliche Corona-Infektionen. Derzeit betrifft dies 5 Einrichtungen im Landkreis. In den betroffenen Einrichtungen werden in Abstimmung zwischen Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt verschiedene organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um eine Verbreitung des Virus innerhalb der Einrichtungen zu verhindern. Dies betrifft unter anderem schärfere Hygiene- und Infektionsmaßnahmen, räumliche und personelle Maßnahmen zur weiteren Kontaktreduzierung, zusätzliche Personalschutzmaßnahmen und ein strenges Besuchsmanagement. Grundlage bilden die Empfehlungen des RKI zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.

Vorschläge für Impfzentren

Die Kreisverwaltung wird sich aktiv in die Entscheidungsfindung für mögliche Standorte künftiger Impfzentren im Land Brandenburg einbringen. In einem in dieser Woche ergangenen Schreiben an das Land Brandenburg schlägt Landrat Siegurd Heinze zwei aus seiner Sicht geeignete Standorte im Landkreis vor. Auf die beiden Vorschläge wird er in der kommenden Kreistagssitzung am 26.11. eingehen.

Landkreis warnt vor falschen Kontrolleuren

Die Kreisverwaltung führt in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte, Ämter und Gemeinde aktuell in allen elf OSL-Kommunen verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg durch. Anlass hierfür bilden die besorgniserregende Fallzahlentwicklung im Landkreis und die damit verbundenen Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst und die ambulante medizinische Versorgung.

Aufgrund von Meldungen aus einzelnen Verkaufseinrichtungen in der Stadt Großräschen zu Personen, die sich als vermeintliche Kontrolleure ausgeben und Geld verlangen, bittet die Verwaltung Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit und sensibilisiert für das Thema. Im Zweifel sollte die Polizei gerufen werden.

Die Kontrollen durch die Kreisverwaltung, u.a. in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, finden stets in 2er-Teams statt, bestehend aus jeweils einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung und des Ordnungsamtes der Kommune. Die Kontrolleure sind anhand ihrer Dienstkleidung äußerlich als Vertreter der Verwaltung erkennbar (Jacke mit Aufschrift „Ordnungsamt“ bzw. gelbe Weste mit Aufschrift „Landkreis Oberspreewald-Lausitz“). Gaststätten, Imbisse, Bäcker und Fleischer werden durch die Lebensmittelkontrolleure der Kreisverwaltung im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit kontrolliert.

Alle Kontrolleure verfügen über einen Dienstausweis und ein entsprechendes Legitimationsschreiben der Kreisverwaltung zur Durchführung der Kontrollen.

Die Kontrolleure des Landkreises weisen auf festgestellte Verstöße hin, verbunden mit der Aufforderung, die „Mängel“ abzustellen. Vorsätzliche Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Tragen bspw. Kunden in einem Laden vorsätzlich und trotz Ansprache keine Mund-Nasen-Bedeckung, so müssen sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

Wichtiger Hinweis: Verwarnungsgelder werden in keinem Fall vor Ort erhoben. Die Ordnungswidrigkeit wird immer zunächst schriftlich aufgenommen. Später erhalten die Betroffenen Post von der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung.

Verdienstausfall im Fall von Quarantäne beim Kind

Erwerbstätige Eltern, welche aufgrund einer behördlichen Kita- oder Schulschließung ihre Kinder betreuen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben gemäß Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Weniger eindeutig verhielt es sich bislang in dem Fall, wenn ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreut werden muss.

Mit dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das am 19. November in Kraft trat, wurde nunmehr seitens des Gesetzgebers präzisiert.

Das Gesetz sieht neben anderen Regelungen u.a. entsprechende Unterstützung für erwerbstätige Eltern zu. Es gilt: Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird bis März 2021 fortgeführt. Zudem besteht nunmehr ein Entschädigungsanspruch auch für Eltern, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuen.

Aktuelle Links zum Thema stellt die Kreisverwaltung unter http://www.osl-online.de unter dem Punkt Corona bereit.

Nützliche Antworten auf http://www.osl-online.de

Weiterhin erreichen die Corona-Hotline des Landkreises zahlreiche Anfragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen darauf hin, das Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ zu finden sind. Um die Beantwortung dringender Anliegen zeitnah zu ermöglichen, sollten sich Bürgerinnen und Bürger möglichst zunächst hier informieren. Ebenso werden hier verschiedene weitere Beratungsangebote benannt.

PM