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Bürger-Schnelltests in OSL ab 16. März

Rückwirkend zum 8. März 2021 trat die veränderte Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft. Asymptomatische Personen haben im Rahmen der neu aufgenommenen sogenannten „Bürgertestungen“ mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf die Durchführung eines Antigen-Schnelltests.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit der Umsetzung beauftragt. Diese können hierfür Dritte vertraglich binden. Als Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, beauftragt werden.

In der Anfangsphase bietet im Landkreis OSL das Klinikum Niederlausitz am Standort in Senftenberg, Calauer Straße 3, entsprechende Tests an. Diese werden in einem eigens installierten Testzelt auf dem Außengelände durchgeführt und sind beginnend ab dem 16. März möglich. Den Anspruchsnachweis bildet die Vorlage eines Personalausweises (Darlegung Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland). Weitergehende Informationen veröffentlicht das Klinikum am Montag auf seiner Internetseite.

Zeitnah folgen zudem weitere Anlaufstellen im Landkreis, unter anderem in Apotheken. Hierzu werden derzeit Vereinbarungen geschlossen. Informationen werden ab der kommenden Woche auf der Corona-Seite der Kreisverwaltung unter http://www.osl-online.de veröffentlicht.

Wird im Rahmen eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests ein positives Ergebnis ermittelt, ist dieses in der Folge mittels eines labordiagnostischen PCR-Tests zu bestätigen. Idealerweise durch einen direkt angeschlossenen Test vor Ort.

Unabhängig von den kostenfreien Schnelltests gilt bei symptomatischen Personen weiterhin: Besteht der konkrete Verdacht auf Infektion, so bleibt der erste Ansprechpartner für eine zwingend zu erfolgende PCR-Testung der Hausarzt (telefonische Anmeldung!). Nach Anmeldung sind PCR-Tests zudem in den Praxen des Gesundheitszentrums Niederlausitz in Lauchhammer Mitte, Lauchhammer Ost und, Ortrand und Welzow (Spree-Neiße) möglich.

Außerhalb der Sprechzeiten des Arztes und bei Fragen zum Thema Testung und Impfung steht die Servicerufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung, 116 117, bereit.

Kontaktpersonen zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall wenden sich für weitere Informationen an das Gesundheitsamt des Landkreises.

Landrat Siegurd Heinze zu den kostenfreien Bürgertests: „Herr Spahn hat in der vergangenen Woche ein sehr ambitioniertes Ziel benannt und hierfür kurzfristig den öffentlichen Gesundheitsdienst in die Pflicht genommen. Die Bürgerinnen und Bürger haben nunmehr eine berechtigte Erwartungshaltung. Wir konnten in Reaktion auf die neue Verordnung in Absprache mit dem Klinikum Niederlausitz mit der Calauer Str. 3 in Senftenberg kurzfristig ab der kommenden Woche eine Lösung schaffen. Weitere Angebote im Landkreis werden zeitnah folgen. Mit dem Vorliegen der Verordnung haben Leistungserbringer Sicherheit u.a. über die Ausfinanzierung. Wir können nunmehr entsprechende Vereinbarungen, beispielsweise mit Apotheken oder Hilfsorganisationen, abschließen. Interesse ist vorhanden. Fest steht: Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden mit der kurzfristigen Zusage von Herrn Spahn überrumpelt. In Landkreisen müssen diese Schnelltest-Angebote möglichst in der Fläche installiert werden, damit diese für die Menschen vor Ort praktikabel und attraktiv sind. Dies gelingt nur mit der Unterstützung von verschiedenen Leistungserbringern.“

PM